Prostitutionsveranstaltung - Anzeige der Organisation oder Durchführung am Standort Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf

Aktuelle Hinweise zu dieser Dienstleistung

Hinweis auf Verzögerungen bei der Bearbeitung!

Derzeit führt die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe in den Berliner Ordnungsämtern eine neue Software zur Bearbeitung gewerberechtlicher Angelegenheiten ein. Dafür werden umfangreiche Datenbestände migriert. Zudem muss die neue Software in die Arbeitsabläufe integriert und das Produkt für den Einsatz in den Berliner Ordnungsämter weiter angepasst werden. Aufgrund dieser umfassenden Systemumstellung kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von gewerberechtlichen Vorgängen kommen.
Solche Herausforderungen sind bei Softwareumstellungen üblich. Wir kümmern uns aktiv darum, die Abläufe umgehend zu stabilisieren. Ihre Anträge und Anzeigen werden schnellstmöglich bearbeitet. Wir bitten um Ihr Verständnis!

Hinweis: Mit der Abgabe Ihrer Gewerbeanzeige haben Sie Ihre Pflicht nach § 14 Absatz 1 GewO bereits erfüllt. Sie dürfen Ihre Tätigkeit direkt nach der Anzeige beginnen. Die Bestätigung Ihrer Gewerbeanzeige ist kein Verwaltungsakt, sondern lediglich eine Mitteilung über den Eingang Ihrer Anzeige. Ihnen entstehen durch die verzögerte Bearbeitung keinerlei negative gewerberechtliche Folgen.

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Aktuell wird keine offene persönliche Sprechstunde angeboten.
Persönliche Termine finden nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt.

Terminvereinbarung per E-Mail:
ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de
mit folgenden Angaben:

  • Termingrund
  • Ihrem Namen (ggf. Firmenname)
  • Betriebsanschrift
  • Telefonnummer

Gewerbesprechstunde goes digital!
Nutzen Sie die Möglichkeit unserer “Digitalen Gewerbesprechstunde” und lassen Sie sich bequem aus dem Office oder von Zuhause in Gewerbeangelegenheiten beraten. Mehr dazu erfahren Sie auf der Homepage des Ordnungsamtes.


Nutzen Sie unser Bürger*innen-Telefon für telefonische Beratungen:
Tel: (030) 9029 29000
Montag 09.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 10.00 - 15.00 Uhr

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Kontakt

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Prostitutionsveranstaltung - Anzeige der Organisation oder Durchführung

Prostitutionsveranstaltungen sind für einen offenen Teilnehmerkreis ausgerichtete Veranstaltungen, bei denen von mindestens einer der unmittelbar anwesenden Personen sexuelle Dienstleistungen angeboten werden.

Wer eine Prostitutionsveranstaltung organisieren oder durchführen will, muss dies dem am Veranstaltungsort örtlich zuständigen Ordnungsamt vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung online oder mit Hilfe des Antragsformulars anzeigen.

Prostitutionsveranstaltungen dürfen nur in geeigneten Gebäuden, Räumen, sonstigen ortfesten Anlagen als auch in sonstigen mobilen Anlagen (z.B. Fahrzeugen, Schiffen, o.Ä.) durchgeführt werden. Der Betriebsort und die Betriebszeiten dürfen dabei den Anforderungen zum Schutz der bei der Prostitutionsveranstaltung tätigen Prostituierten sowie der Kundinnen und Kunden, der Jugend und der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Anlieger oder der Allgemeinheit nicht entgegenstehen. Die Durchführung der Prostitutionsveranstaltung kann andernfalls untersagt werden.

Eine nicht, nicht rechtszeitig, nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig erstattete Anzeige ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld bis 1.000,00 Euro geahndet werden.

Verfahrensablauf
  1. Wenn Sie eine Prostitutionsveranstaltung durchführen möchten, müssen Sie diese vor Beginn der Veranstaltung anzeigen. Die Anzeige kann online gestellt werden. Bitte füllen Sie die Anzeige vollständig aus, laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und reichen Sie ihn ein.
  2. Die zuständige Stelle überprüft Ihre Angaben und Unterlagen und fordert ggf. fehlende Nachweise nach. Sie erhalten Hinweise zum weiteren Verfahren und werden per E-Mail über den Bearbeitungsstatus informiert.
  3. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und die erforderlichen Unterlagen vorliegen, erhalten Sie einen Gebührenbescheid und die Bestätigung per Post. Wenn nicht alle Voraussetzungen bzw. erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird Ihre Anzeige gebührenpflichtig abgelehnt. In diesem Fall können Sie den Grund für die Ablehnung im Bescheid der zuständigen Stelle nachlesen.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeige über eine Prostitutionsveranstaltung
    Bitte stellen Sie den Antrag online oder nutzen Sie das Formular.

    Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
    • den vollständigen Namen des Betreibers der Prostitutionsveranstaltung,
    • den genauen Ort und die Zeit der Veranstaltung,
    • den vollständigen Namen des Eigentümers, der für die bei der Veranstaltung genutzten Gebäude, Räume oder sonstigen ortsfesten oder mobilen Anlagen verantwortlich ist.
  • Erlaubnis für Prostitutionsgewerbe (Kopie) mit Betriebskonzept
    Im Betriebskonzept sind die wesentlichen Merkmale der Prostitutionsstätte und die Vorkehrungen zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Prostitutionsschutzgesetz zu beschreiben.
    Ggf. wenn vorhanden auch die Kopie der Stellvertretererlaubnis.
  • Veranstaltungskonzept
    Ein auf die jeweilige konkrete Veranstaltung bezogenes Veranstaltungskonzept.
    Vor jeder einzelnen Prostitutionsveranstaltung hat der Betreiber zusätzlich zum allgemeinen Betriebskonzept ein konkretes Veranstaltungskonzept zu erstellen, dass die räumlichen, organisatorischen und zeitlichen Rahmenbedingungen der jeweiligen Veranstaltung beschreibt.
  • Einverständniserklärung Eigentümer
    Einverständnis des Eigentümers, der für die Durchführung der Veranstaltung die Nutzung der Gebäude, Räume oder sonstigen ortsfesten oder mobilen Anlagen gewährt (z.B. durch Kopie Miet-/Pacht-/Nutzungsvertrag)
  • Anmeldebescheinigungen / Aliasbescheinigungen (Kopie)
    Die Anmeldebescheinigungen und/oder Aliasbescheinigungen aller voraussichtlich bei der Prostitutionsveranstaltung tätig werdenden Prostituierten.
  • Vereinbarungen mit Prostituierten (Kopie)
    Die mit den Prostituierten geschlossen Vereinbarungen/Verträge für die Veranstaltung.
  • Ggf. gültige Betriebszulassung/Betriebsfähigkeit
    • sofern ein Prostitutionsfahrzeug als Veranstaltungsort genutzt wird:
    Nachweis über eine aktuell gültige Betriebszulassung und technischen Betriebsfähigkeit (z.B. durch Kopie der letzten Hauptuntersuchung, Kopie Zulassungsbescheinigung Teil I, Werkstattserviceheft, o.ä.)

Gebühren

150,00 bis 7.000,00 Euro je nach Aufwand

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

ca. 4 Wochen

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Anzeige zur Durchführung oder Organisation einer Prostitutionsveranstaltung ist bei dem für den Veranstaltungsort zuständigen Ordnungsamt zu stellen.