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Prostitutionstätigkeit/Sexarbeit - Anmeldebescheinigung beantragen
Am 1. Juli 2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft getreten. In der Sexarbeit tätige Personen sind seitdem verpflichtet Ihre Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzumelden und eine Anmeldebescheinigung zu beantragen. Mit der Anmeldepflicht soll erreicht werden, dass Sexarbeitende Zugang zu umfassenden Informationen und Hilfeangeboten erhalten und so ihre Rechte besser kennen und wahrnehmen können.
Sexarbeitende im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes sind alle Personen, die sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt erbringen.
Sie müssen sich dort anmelden, wo Sie schwerpunktmäßig tätig werden möchten, also dort, wo Sie arbeiten. Wenn Sie mehrere Arbeitsorte haben, an denen Sie gleichermaßen oft arbeiten möchten, können Sie selbst entscheiden, an welchem Tätigkeitsort Sie sich anmelden. Wichtig ist, dass Sie persönlich zur Anmeldung erscheinen.
Sollten Sie schwerpunktmäßig in Berlin arbeiten, erfolgt die Anmeldung bei Probea Berlin im Bezirk Tempelhof-Schöneberg im Rathaus Schöneberg. In Berlin sind die Beratungen kostenfrei.
Verfahrensablauf
Für die Anmeldebestätigung sieht das Gesetz zwei aufeinanderfolgende Beratungen vor:
Sexarbeitende im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes sind alle Personen, die sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt erbringen.
- Eine sexuelle Dienstleistung ist eine sexuelle Handlung mindestens einer Person an oder vor mindestens einer anderen unmittelbar anwesenden Person gegen Entgelt oder das Zulassen einer sexuellen Handlung an oder vor der eigenen Person gegen Entgelt.
- Keine sexuellen Dienstleistungen sind Vorführungen mit ausschließlich darstellerischem Charakter, bei denen keine weitere der anwesenden Personen sexuell aktiv einbezogen, oder unmittelbar anwesend ist (z.B. Pornodarstellung, Table-Dance ohne Einbeziehung des Publikums, Telefonsex, Web-Cam).
Sie müssen sich dort anmelden, wo Sie schwerpunktmäßig tätig werden möchten, also dort, wo Sie arbeiten. Wenn Sie mehrere Arbeitsorte haben, an denen Sie gleichermaßen oft arbeiten möchten, können Sie selbst entscheiden, an welchem Tätigkeitsort Sie sich anmelden. Wichtig ist, dass Sie persönlich zur Anmeldung erscheinen.
Sollten Sie schwerpunktmäßig in Berlin arbeiten, erfolgt die Anmeldung bei Probea Berlin im Bezirk Tempelhof-Schöneberg im Rathaus Schöneberg. In Berlin sind die Beratungen kostenfrei.
Verfahrensablauf
Für die Anmeldebestätigung sieht das Gesetz zwei aufeinanderfolgende Beratungen vor:
- Den ersten Termin (gesundheitliche Beratung) vereinbaren Sie bitte direkt beim Berliner Zentrum für gesundheitliche Beratung nach §10 ProstSchG. Die Beratungsstelle befindet sich ebenfalls im Rathaus Schöneberg.
- Den (Folge-)Termin vereinbaren Sie bitte bei Probea Berlin. Bei Probea Berlin findet ein weiteres Informations- und Beratungsgespräch statt. Im Anschluss wird eine Anmeldebescheinigung ausgestellt. Auf Wunsch stellt Probea Berlin gerne zusätzlich noch eine pseudonymisierte Anmeldebescheinigung (Aliasbescheinigung) aus.
Voraussetzungen
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Volljährigkeit
Der bzw. die Prostituierte muss bei Anmeldung das 18. Lebensjahr vollendet haben. -
Hinweis für Schwangere
Die Anmeldebescheinigung darf nicht erteilt werden, wenn die Person als werdende Mutter bei der Anmeldung in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung steht. - Persönliches Erscheinen
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Gesundheitliche Beratung
Sie müssen beim Berliner Zentrum für gesundheitliche Beratung eine Beratung nach §10 ProstSchG wahrgenommen haben. Ihnen wurde darüber eine Bescheinigung ausgestellt. Die entsprechende Webseite, inklusive aller Kontaktdaten zur Terminvereinbarung, finden Sie unter „Weiterführende Informationen“.
Erforderliche Unterlagen
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Gültiges Personaldokument
Personalausweis, Reisepass, ein Passersatz oder ein Ausweisersatz mit Lichtbild.
Falls Sie ausländische_r Staatsangehörige_r und nicht freizügigkeitsberechtigt sind, müssen Sie Unterlagen beibringen (deutschen Aufenthaltstitel), die zeigen, dass Sie die Erlaubnis haben, in Deutschland einer Beschäftigung oder einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen zu dürfen. -
Nachweis über die gesundheitliche Beratung nach §10 ProstSchG
Eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer innerhalb der vorangegangenen drei Monate erfolgten gesundheitlichen Beratung nach § 10 ProstSchG in Berlin. -
Meldebescheinigung / alternativ Zustellanschrift
Aktuelle Meldebescheinigung / Meldebestätigung über den Wohnsitz oder die Hauptwohnung, oder falls Sie keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben, den Nachweis über eine Zustellanschrift.
- Wichtiger Hinweis: für die Angabe einer Zustellanschrift müssen Sie die Person, die Ihre Post an der Zustelladresse entgegennehmen darf, schriftlich hierzu bevollmächtigen. Hierfür steht Ihnen ein Vordruck zur Verfügung (siehe Kapitel Formulare).
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Ein Foto
Für die Ausstellung der Anmeldebescheinigung(en) wird ein aktuelles Passbild benötigt. Das Foto sollte 45 Millimeter hoch und 35 Millimeter breit sein.
Formulare
Gebühren
Keine
Rechtsgrundlagen
- Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) - § 2 Begriffsbestimmungen
- Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) - § 3 Anmeldepflicht für Prostituierte
- Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) - § 4 Zur Anmeldung erforderliche Angaben und Nachweise
- Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) - § 5 Anmeldebescheinigung; Gültigkeit
- Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) - § 6 Inhalt der Anmeldebescheinigung und der Aliasbescheinigung
- Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) - § 7 Informationspflicht der Behörde; Informations- und Beratungsgespräch
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
In der Regel sofort, ansonsten innerhalb von 5 Werktagen, sofern alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Für die Ausstellung einer Anmeldebescheinigung zur Ausübung einer Prostitutionstätigkeit ist berlinweit das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg zuständig.