Kinderschutz gewährleistende Sozialarbeit am Standort Jugendamt - Regionaler Dienst Hellersdorf-Ost, Mahlsdorf
große Karte
Kontakt
- Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
- Jugendamt - Regionaler Dienst Hellersdorf-Ost, Mahlsdorf
- Riesaer Straße 94 , 12627 Berlin
-
Postanschrift12691 Berlin
- Tel.: (030) 90293-4588
- Fax: (030) 90293-4587
- E-Mail: RSD.HOst@ba-mh.berlin.de
- Homepage
- Zuständigkeiten
Öffnungszeiten
-
-
09:00 - 12:00 Uhr
-
Donnerstag
-
15:00 - 18:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
Bus
-
Riesaer Str./Louis-Lewin-Str.
- 195
-
Branitzer Str.
- 195
-
Riesaer Str.
- 395
- N5
- N95
-
Hönower Str./Riesaer Str.
- 195
- 395
- N5
- N95
-
Wildrosengehölz
- 195
- N95
-
Schwarzheider Str.
- 195
-
Am Rosenhag
- 195
- N95
-
An den Siedlergärten
- 395
-
Hönow, Mahlsdorfer Str./Thälmannstr.
- 395
- N5
-
U Louis-Lewin-Str.
- 195
- N5
-
Riesaer Str./Louis-Lewin-Str.
-
Tram
-
Riesaer Str./Louis-Lewin-Str.
- 18
- M6
-
Riesaer Str.
- 18
- M6
-
Jenaer Str.
- 18
- M6
-
Nossener Str.
- 18
- M6
-
U Hellersdorf
- 18
- M6
-
Stendaler Str./Quedlinburger Str.
- 18
- M6
-
Stendaler Str./Zossener Str.
- 18
- M6
-
Riesaer Str./Louis-Lewin-Str.
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Kinderschutz gewährleistende Sozialarbeit
Die Jugendämter und die Hotline Kinderschutz nehmen Hinweise zu möglichen Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen entgegen und überprüfen diese unverzüglich. Sie veranlassen den nötigen Schutz und leiten Hilfen für die betroffenen Kinder und Jugendlichen ein.
Die Jugendämter sind von 8.00 – 18.00 Uhr von Montag bis Freitag unter ihrer jeweiligen Einwahlnummer und grundsätzlich der Durchwahl 5555 erreichbar.
Die Hotline Kinderschutz ist rund um die Uhr auch an den Wochenenden unter der Telefonnummer: 61 00 66 erreichbar.
Die Jugendämter sind von 8.00 – 18.00 Uhr von Montag bis Freitag unter ihrer jeweiligen Einwahlnummer und grundsätzlich der Durchwahl 5555 erreichbar.
Die Hotline Kinderschutz ist rund um die Uhr auch an den Wochenenden unter der Telefonnummer: 61 00 66 erreichbar.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Es werden keine Unterlagen benötigt.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
- § 8a Sozialgesetzbuch Achtes Buch -SGB VIII-
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Örtlich zuständig ist das Jugendamt des Bezirks, in dem das Kind/der Jugendliche mit einem sorgeberechtigten Elternteil lebt.