Erteilung einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Ergotherapeutin / Ergotherapeut an Personen, die ihre Ausbildung im Ausland abgeschlossen haben.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
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Tabellarischer Lebenslauf mit Unterschrift
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Geburtsurkunde und ggf. Namensänderungsurkunden
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Identitätsnachweis
(Gültiger Personalausweis oder Reisepass)
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Unterlagen über den Ausbildungsgang und Ausbildungsabschluss mit deutscher Übersetzung
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Ggf. weitere Unterlagen in Abhängigkeit vom Ausbildungsland und Ausbildungsabschluss bzw. bei Berufstätigkeit im Ausland
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Erklärung darüber, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches oder berufsrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
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Ärztliche Bescheinigung, in der die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs bestätigt wird
Die ärztliche Bescheinigung darf bei Antragstellung nicht älter als ein Monat sein
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Leumundszeugnis des Herkunftslandes (Certificate of good standing)
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Amtliches Führungszeugnis Beleg-Art "O"
(es darf bei Antragstellung nicht älter als ein Monat sein)
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Amtliches Führungszeugnis aus dem Heimatland
(es darf bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein)
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Ggf. Zeugnisse bisheriger Arbeitgeber
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Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache
(B 2 - Zertifikat vom Goethe-Institut, telc oder TestDaF, nicht älter als 3 Jahre)
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Nachweis der Zuständigkeit
(Einstellungszusage, Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Berlin, z.B. Hauptwohnsitz im Land Berlin)
Gebühren
Personen mit EU-Ausbildungen 115,00 Euro
Personen mit Drittstaatenausbildungen 164,00 Euro
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung wird nur vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin erteilt.
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSO)