Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Ergotherapeut/in - bei abgeschlossener Ausbildung im Ausland am Standort Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe (Anerkennung ausländischer Gesundheitsfachberufe)

Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Das Referat für die Anerkennung ausländischer Gesundheitsfachberufe/Landesprüfungsamt ist telefonisch zu den oben genannten Telefonsprechzeiten, elektronisch oder schriftlich zu erreichen. Eine Präsenz-Beratung ist derzeit nur nach individueller Terminvereinbarung möglich. Unterlagen können per Post übersandt oder jederzeit in den Hausbriefkasten in der Turmstr. 21, Haus A, 10559 Berlin, eingeworfen werden.
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Haus A
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Ergotherapeut/in - bei abgeschlossener Ausbildung im Ausland
Erteilung einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Ergotherapeutin / Ergotherapeut an Personen, die ihre Ausbildung im Ausland abgeschlossen haben.
Voraussetzungen
-
Eine im Ausland abgeschlossene Ausbildung im oben genannten Gesundheitsfachberuf, die mit einer deutschen Ausbildung gleichwertig ist oder ein gleichwertiger Kenntnisstand
Die Gleichwertigkiet des Kenntnisstandes ist ggf. durch eine Prüfung oder einen Anpassungslehrgang nachzuweisen
- Gesundheitliche Eignung
- Nachweis der Zuverlässigkeit und Würdigung für die Ausübung des Gesundheitsfachberufes
- Ausreichende Deutschkenntnisse der Stufe B 2
- Nachweis der Zuständigkeit
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag
- Ausbildung in der Europäischen Union (EU) (unter "Formulare")
- Ausbildung in einem Drittstaat (unter "Formulare")
- Tabellarischer Lebenslauf mit Unterschrift
- Geburtsurkunde und ggf. Namensänderungsurkunden
- Identitätsnachweis (gültiger Personalausweis oder Reisepass)
-
Amtliches Führungszeugnis aus Deutschland Beleg-Art "0"
(bei Vorlage nicht älter als 3 Monate)
-
Amtliches Führungszeugnis aus dem Heimatland/Herkunftsland
(bei Vorlage nicht älter als 3 Monate)
-
Leumundszeugnis des Herkunftslandes (Certificate of good standing)
(bei Vorlage nicht älter als 3 Monate)
-
Ärztliche Bescheinigung, in der die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs bestätigt wird
(bei Vorlage nicht älter als 3 Monate)
- Unterlagen über den Ausbildungsgang und Ausbildungsabschluss mit deutscher Übersetzung
-
Nachweis der Zuständigkeit für das Land Berlin
(z.B. Einstellungszusage, Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts im Land Berlin/
ggf. Hauptwohnsitz) - Ggf. weitere Unterlagen in Abhängigkeit vom Ausbildungsland und Ausbildungsabschluss bzw. bei Berufstätigkeit im Ausland
- Ggf. Zeugnisse bisheriger Arbeitgeber
-
Zertifikat B 2 über Kenntnisse der deutschen Sprache
(von telc, TestDaF oder Goethe-Institut - nicht älter als 3 Jahre)
Formulare
Gebühren
- 115,00 Euro für Personen mit EU-Ausbildungen
- 164,00 Euro für Personen mit Drittstaatenausbildungen
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung wird nur vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin erteilt.
Kontakt
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe (Anerkennung ausländischer Gesundheitsfachberufe)
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.8km
S+U Westhafen
- S41
- S42
-
1km
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-
0.8km
S+U Westhafen
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S+U Westhafen
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0.5km
U Turmstr.
- Bus
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-
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Havelberger Str.
- M27
-
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Stromstr.
- M27
-
0.3km
Berlin, Turmstr./Lübecker Str.
- 123
- 187
- 101
-
0.4km
Birkenstr./Rathenower Str.
- 123
-
0.4km
Wilsnacker Str.
- 123
- 187
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0.2km
Havelberger Str.