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Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts und Begleiteter Umgang - Jugendamt

Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Umgangsberechtigte sowie Personen, in deren Obhut sich das Kind befindet, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung und Gestaltung des Umgangs.

Voraussetzungen

  • Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt

Erforderliche Unterlagen

  • keine

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

keine Angabe

Zuständige Behörden

Örtlich zuständig ist das Jugendamt des Bezirks in dem das Kind / der Jugendliche mit einem sorgeberechtigten Elternteil lebt.

Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf

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Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg

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Bezirksamt Lichtenberg

Bezirksamt Mitte

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Bezirksamt Pankow

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Bezirksamt Reinickendorf

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Bezirksamt Treptow-Köpenick

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