Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts und Begleiteter Umgang - Jugendamt
Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Umgangsberechtigte sowie Personen, in deren Obhut sich das Kind befindet, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung und Gestaltung des Umgangs.
Voraussetzungen
-
Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt
Erforderliche Unterlagen
- keine
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Örtlich zuständig ist das Jugendamt des Bezirks in dem das Kind / der Jugendliche mit einem sorgeberechtigten Elternteil lebt.
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
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Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
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Bezirksamt Lichtenberg
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Bezirksamt Mitte
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Bezirksamt Neukölln
Bezirksamt Pankow
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Bezirksamt Reinickendorf
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Bezirksamt Spandau
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Bezirksamt Treptow-Köpenick
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