Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts und Begleiteter Umgang - Jugendamt am Standort Jugendamt – Regionale Dienste

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Die Dienstleistungen des Jugendamtes Lichtenberg können im Rahmen eines persönlichen Termins erledigt werden.

Eine persönliche Vorsprache ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Es wird jedoch weiterhin empfohlen, Anliegen nach Möglichkeit auf telefonischem, schriftlichem bzw. elektronischem Weg zu übermitteln. Die offenen Sprechzeiten werden nach wie vor nicht angeboten.

Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Beistandschaft in Unterhaltsfragen, Beurkundungen sowie die Erteilung von Bescheinigungen für das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Für Terminabsprachen nutzen Sie bitte die Telefonnummern:

(030) 90296-4028 für Beurkundungen und Beistandschaften,
(030) 90296-7011 für Unterhaltsvorschuss,
(030) 90296-5116 für Elterngeld
sowie ggf. die Ihnen schon bekannten Rufnummern der jeweiligen Bearbeiter:innen.

Das Familienbüro ist weiterhin für Auskünfte und Unterstützung auf telefonischem und elektronischem Weg für Sie da. (Telefon: (030) 90296-7080).

Der Bereitschaftsdienst für Krisenfälle ist weiterhin montags bis freitags 08:00 – 18:00 Uhr erreichbar unter (030) 90296-55555.

Weitere wichtige Telefonnummern sowie weitere Informationen und Tipps sind auf der Internetseite des Jugendamtes zu finden.

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein bedingt rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang für Rollstuhlfahrer von der Hofseite aus (Rückseite des Haupteinganges)

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts und Begleiteter Umgang - Jugendamt

Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Umgangsberechtigte sowie Personen, in deren Obhut sich das Kind befindet, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung und Gestaltung des Umgangs.

Voraussetzungen

  • Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt

Erforderliche Unterlagen

  • keine

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

keine Angabe

Hinweise zur Zuständigkeit

Örtlich zuständig ist das Jugendamt des Bezirks in dem das Kind / der Jugendliche mit einem sorgeberechtigten Elternteil lebt.

Chat

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