Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts und Begleiteter Umgang - Jugendamt am Standort Jugendamt - Regionaler Sozialdienst Marienfelde/Lichtenrade (u.a. Hilfen zur Erziehung)

Kontakt
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Jugendamt - Regionaler Sozialdienst Marienfelde/Lichtenrade (u.a. Hilfen zur Erziehung)
- Briesingstraße 6, 12307 Berlin
-
PostanschriftBezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Jugendamt, 10820 Berlin
- Tel.: (030) 90277-4023
- Fax: (030) 90277-8150
- E-Mail: post.jugendamt@ba-ts.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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Familienservicebüro:
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr (telefonische Erreichbarkeit 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr) -
Dienstag
-
Familienservicebüro:
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr (telefonische Erreichbarkeit: 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr) -
Mittwoch
-
Familienservicebüro:
Geschlossen. Telefonische Erreichbarkeit: 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr -
Donnerstag
-
Familienservicebüro:
15:00 bis 18:00 Uhr (telefonische Erreichbarkeit: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr) -
Freitag
-
Familienservicebüro:
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr (telefonische Erreichbarkeit: 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr)
Nahverkehr
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.2km
S Lichtenrade
- S2
-
1.6km
S Schichauweg
- S2
-
0.2km
S Lichtenrade
- Bus
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0.1km
S Lichtenrade
- 172
- 175
- 743
- M76
- 275
- S2B
-
0.2km
Riedingerstr.
- 172
- M76
-
0.2km
Hilbertstr.
- 275
-
0.3km
Rehagener Str.
- 275
- M76
- 175
- 743
-
0.4km
Wolziger Zeile
- 275
-
0.1km
S Lichtenrade
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Dienstleistungsbeschreibung
Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts und Begleiteter Umgang - Jugendamt
Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Umgangsberechtigte sowie Personen, in deren Obhut sich das Kind befindet, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung und Gestaltung des Umgangs.
Voraussetzungen
- Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt
Erforderliche Unterlagen
- keine
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
keine Angabe
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Örtlich zuständig ist das Jugendamt des Bezirks in dem das Kind / der Jugendliche mit einem sorgeberechtigten Elternteil lebt.