Jugendhilfe - Beratung für Eltern bei Trennung und Scheidung
Beratung im Fall von Trennung oder Scheidung mit dem Ziel, die Bedingungen für eine dem Wohl des Kindes und des Jugendlichen förderliche Wahrnehmung der Elternverantwortung zu schaffen.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Keine Unterlagen benötigt.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Örtlich zuständig ist das Jugendamt des Bezirks, in dem das Kind / der Jugendliche mit einem sorgeberechtigten Elternteil lebt.