Jugendhilfe - Beratung für Eltern bei Trennung und Scheidung

Beratung im Fall von Trennung oder Scheidung mit dem Ziel, die Bedingungen für eine dem Wohl des Kindes und des Jugendlichen förderliche Wahrnehmung der Elternverantwortung zu schaffen.

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Keine Unterlagen benötigt.

Gebühren

keine

Weiterführende Informationen

Hinweise zur Zuständigkeit

Örtlich zuständig ist das Jugendamt des Bezirks, in dem das Kind / der Jugendliche mit einem sorgeberechtigten Elternteil lebt.

Für Sie zuständig