Jugendhilfe - Beratung für Eltern bei Trennung und Scheidung am Standort Jugendamt - Erziehungs- und Familienberatung (Zehlendorf)
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
- Jugendamt - Erziehungs- und Familienberatung (Zehlendorf)
- Königin-Luise-Str. 88 , 14195 Berlin
- Tel.: (030) 90299-8410
- Fax: 90299 8414
- E-Mail: info-efb-zehlendorf@ba-sz.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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10:00 - 14:00 Uhr (telefonische Erreichbarkeit)
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Dienstag
-
10:00 - 14:00 Uhr (telefonische Erreichbarkeit)
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Mittwoch
-
10:00 - 14:00 Uhr (telefonische Erreichbarkeit)
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Donnerstag
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15:00 - 18:00 Uhr (telefonische Erreichbarkeit)
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Freitag
-
10:00 - 13:00 Uhr (telefonische Erreichbarkeit)
Hinweise zu Öffnungszeiten
NEU: Offene Sprechstunde
Montags, 11:00 bis 13:00 Uhr
Standort Steglitz, Beethovenstr. 34, 12247 Berlin
Mittwochs, 11:00 bis 13:00 Uhr
Standort Zehlendorf, Königin-Luise-Str. 88, 14195 Berlin
Ratsuchende können ohne vorherige Anmeldung/Terminvereinbarung zu den offenen Sprechstunden zu einem kurzen Erstgespräch kommen.
Montags, 11:00 bis 13:00 Uhr
Standort Steglitz, Beethovenstr. 34, 12247 Berlin
Mittwochs, 11:00 bis 13:00 Uhr
Standort Zehlendorf, Königin-Luise-Str. 88, 14195 Berlin
Ratsuchende können ohne vorherige Anmeldung/Terminvereinbarung zu den offenen Sprechstunden zu einem kurzen Erstgespräch kommen.
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
-
Bus
-
Vogelsang
- N10
- X83
-
Berlin, Königin-Luise-Str./Clayallee
- X83
- 115
- N10
- X10
-
Bachstelzenweg
- N10
- X83
-
Alliiertenmuseum
- 115
- N10
- X83
-
Brücke-Museum/Kunsthaus Dahlem
- 115
- X10
-
Domäne Dahlem
- 110
- N10
- N3
-
Drosselweg
- 110
- N10
- N3
-
U Dahlem-Dorf
- M11
- N3
- X83
-
Hüttenweg
- 115
- N10
-
Löhleinstr.
- 110
- M11
- N3
-
Vogelsang
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Jugendhilfe - Beratung für Eltern bei Trennung und Scheidung
Beratung im Fall von Trennung oder Scheidung mit dem Ziel, die Bedingungen für eine dem Wohl des Kindes und des Jugendlichen förderliche Wahrnehmung der Elternverantwortung zu schaffen.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Keine Unterlagen benötigt.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Örtlich zuständig ist das Jugendamt des Bezirks, in dem das Kind / der Jugendliche mit einem sorgeberechtigten Elternteil lebt.