Jugendhilfe - Beratung für Eltern bei Trennung und Scheidung am Standort Jugendamt - Regionaler Sozialdienst Tempelhof / Mariendorf (u.a. Hilfen zur Erziehung)

Aktuelle Hinweise zu dieser Dienstleistung

Abschaltung der Terminbuchung aufgrund einer Warnung des BSI

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat eine Warnung bezüglich kritischer Sicherheitslücken herausgegeben.
Zum Schutz vor Ausnutzung dieser Sicherheitslücke wurden einige Services abgeschaltet, darunter auch die Online-Terminbuchung. Am Update durch die Softwarehersteller wird gerade gearbeitet.

Eine telefonische Terminbuchung über (030) 115 ist ebenso nicht möglich.

Wenn Sie einen Termin in einer Behörde wahrnehmen, beachten Sie bitte, dass auch die Mitarbeitenden vor Ort aufgrund nur eingeschränkt arbeiten können.

[Stand: 21.10.2026 22:00]

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Abschaltung der Terminbuchung aufgrund einer Warnung des BSI

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat eine Warnung bezüglich kritischer Sicherheitslücken herausgegeben.
Zum Schutz vor Ausnutzung dieser Sicherheitslücke wurden einige Services abgeschaltet, darunter auch die Online-Terminbuchung. Am Update durch die Softwarehersteller wird gerade gearbeitet.

Eine telefonische Terminbuchung über (030) 115 ist ebenso nicht möglich.

Wenn Sie einen Termin in einer Behörde wahrnehmen, beachten Sie bitte, dass auch die Mitarbeitenden vor Ort aufgrund nur eingeschränkt arbeiten können.

[Stand: 21.10.2026 22:00]

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      09:00 bis 12:00 Uhr
  • Donnerstag

      16:00 bis 18:00 Uhr

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Jugendhilfe - Beratung für Eltern bei Trennung und Scheidung

Beratung im Fall von Trennung oder Scheidung mit dem Ziel, die Bedingungen für eine dem Wohl des Kindes und des Jugendlichen förderliche Wahrnehmung der Elternverantwortung zu schaffen.

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Keine Unterlagen benötigt.

Gebühren

keine

Weiterführende Informationen

Hinweise zur Zuständigkeit

Örtlich zuständig ist das Jugendamt des Bezirks, in dem das Kind / der Jugendliche mit einem sorgeberechtigten Elternteil lebt.