Familiengerichtliches Verfahren - Beratung und Unterstützung in familiengerichtlichen Verfahren erhalten am Standort Jugendamt - Regionaler Dienst Marzahn-Süd, Biesdorf

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Sprechzeiten: Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr

Um Ihnen Wartezeiten zu ersparen und ausreichend Zeit für Ihre Anliegen zu haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns. Die Kontaktdaten der für Sie richtigen Ansprechperson finden Sie auf der Internetseite des Jugendamtes Kontaktdaten Jugendamt .

Zur Vereinbarung eines Beurkundungstermins beachten Sie bitte folgende Hinweise zur Vereinbarung eines Beurkundungstermins.

Alle Bereiche des Jugendamtes stehen Ihnen selbstverständlich weiterhin telefonisch und per E-Mail zu allen Fragestellungen rund um die Angebote, Leistungen und Hilfen des Jugendamtes zur Verfügung.

Anträge und Unterlagen können weiterhin per Post übersandt werden.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      09:00 - 12:00 Uhr
  • Donnerstag

      15:00 - 18:00 Uhr

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Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Familiengerichtliches Verfahren - Beratung und Unterstützung in familiengerichtlichen Verfahren erhalten

Das Jugendamt bietet Ihnen als sorgeberechtigte Person Beratung an, um Konflikte bezüglich Ihres Kindes möglichst frühzeitig zu lösen und gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

In familiengerichtlichen Verfahren, zum Beispiel bei Streitigkeiten um das Sorgerecht, den Umgang oder den Aufenthalt Ihres Kindes, spielt das Jugendamt eine wichtige Rolle. Wenn bereits ein Verfahren beim Familiengericht eröffnet ist, kann das Jugendamt Ihnen beratend und unterstützend zur Seite stehen und Ihnen bei der Entwicklung von einvernehmlichen Lösungen helfen.

Verfahrensablauf
1. Das Jugendamt wird in familiengerichtlichen Verfahren vom Familiengericht beauftragt, eine Stellungnahme abzugeben. Das Jugendamt hat dabei die Aufgabe, das Wohl Ihres Kindes zu schützen und darauf hinzuwirken, dass das Gericht eine Entscheidung trifft, die den Bedürfnissen und Interessen Ihres Kindes entspricht. Hierfür findet ein intensiver Austausch zwischen Ihnen, dem Jugendamt und dem Gericht statt.

2. Auch nach Abschluss des Verfahrens kann das Jugendamt Sie unterstützen. Es kann die Umsetzung der gerichtlichen Entscheidungen begleiten, um weitere Konflikte zu verhindern. Das Jugendamt kann Ihnen zudem Mediation und Beratung anbieten, um die Kommunikation zwischen Ihnen und allen Beteiligten zu fördern.

Voraussetzungen

  • Antrag von Eltern beim Familiengericht
  • Antrag des Jugendamtes oder von Dritten beim Familiengericht

Erforderliche Unterlagen

  • Anfrage des Gerichtes
  • Geburtsurkunde
  • Personalausweis
  • Nachweis über Sorgerechtsregelungen

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungsdauer variiert im Einzelfall.

Es bestehen keine allgemeingültigen Fristen. Gegebenenfalls werden Ihnen im Rahmen des Verfahrens Fristen vom Familiengericht gesetzt.

Hinweise zur Zuständigkeit

Örtlich zuständig ist das Jugendamt des Bezirks in dem das Kind / der Jugendliche mit einem sorgeberechtigten Elternteil lebt.

Bürgertelefon 115

Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
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