Erziehungs- und Familienberatung am Standort Jugendamt – Erziehungs- und Familienberatungsstelle HSH

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Die Dienstleistungen des Jugendamtes Lichtenberg können im Rahmen eines persönlichen Termins erledigt werden.

Eine persönliche Vorsprache ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Es wird jedoch weiterhin empfohlen, Anliegen nach Möglichkeit auf telefonischem, schriftlichem bzw. elektronischem Weg zu übermitteln. Die offenen Sprechzeiten werden nach wie vor nicht angeboten.

Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Beistandschaft in Unterhaltsfragen, Beurkundungen sowie die Erteilung von Bescheinigungen für das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Für Terminabsprachen nutzen Sie bitte die Telefonnummern:

(030) 90296-4028 für Beurkundungen und Beistandschaften,
(030) 90296-7011 für Unterhaltsvorschuss,
(030) 90296-5116 für Elterngeld
sowie ggf. die Ihnen schon bekannten Rufnummern der jeweiligen Bearbeiter:innen.

Das Familienbüro ist weiterhin für Auskünfte und Unterstützung auf telefonischem und elektronischem Weg für Sie da. (Telefon: (030) 90296-7080).

Der Bereitschaftsdienst für Krisenfälle ist weiterhin montags bis freitags 08:00 – 18:00 Uhr erreichbar unter (030) 90296-55555.

Weitere wichtige Telefonnummern sowie weitere Informationen und Tipps sind auf der Internetseite des Jugendamtes zu finden.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00-16:00 Uhr (Anmeldezeiten)
  • Dienstag

      13:00-16:00 Uhr (Anmeldezeiten)
  • Donnerstag

      09:00-18:00 Uhr (Anmeldezeiten)
  • Freitag

      09:00-12:00 Uhr (Anmeldezeiten)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Anmeldungen für Beratungsgespräche erfolgen derzeit ausschließlich telefonisch oder per E-Mail. Der Schwerpunkt unserer Arbeit liegt auf telefonischen Beratungen und auch Face-to-Face-Beratungen.

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Erziehungs- und Familienberatung

Kinder, Jugendliche, Eltern und anderen Erziehungsberechtigte haben die Möglichkeit, sich beraten zu lassen,
  • in Erziehungsfragen
  • in anderen familienbezogenen Problemlagen
  • in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
  • zur Unterstützung bei der Ausübung des Umgangs.

Voraussetzungen

  • Anmeldung
  • Terminvereinbarung

Erforderliche Unterlagen

  • keine

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Örtlich zuständig ist das Jugendamt des Bezirks in dem das Kind / der Jugendliche mit einem sorgeberechtigten Elternteil lebt.

Chat

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