Sachverständige, die in einem zivilrechtlichen Verfahren
- eines Berliner Amtsgerichts,
- des Landgerichts Berlin,
- des Kammergerichts
für das Gericht tätig waren, erhalten auf Antrag als Vergütung
- ein Honorar für ihre Leistungen,
- Fahrtkostenersatz,
- Entschädigung für Aufwand (Tagegeld und ggf. Übernachtungskosten) und
- Ersatz für sonstige und für besondere Aufwendungen.
Erforderliche Unterlagen
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Rechnung zum schriftlichen Gutachten
Bitte reichen Sie Ihre Rechnung zusammen mit Ihrem schriftlichen Gutachten zweifach zum Geschäftszeichen des Verfahrens ein.
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Nachweise über entstandene Fahrtkosten oder sonstige Aufwendungen
Entstandene Aufwendungen weisen Sie bitte anhand von entsprechenden Belegen im Original nach.
Zuständige Behörden
Zuständig ist das Gericht, für welches Sie tätig waren.
Amtsgericht Charlottenburg
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Amtsgericht Mitte
Amtsgericht Pankow-Weißensee
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Amtsgericht Schöneberg
Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg
(zuständig für Friedrichshain-Kreuzberg - Nur Verfahren die vor dem Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg geführt werden)