Sachverständige - Vergütung in zivilrechtlichen Verfahren beantragen am Standort Amtsgericht Lichtenberg

Kontakt
- Amtsgericht Lichtenberg
- Amtsgericht Lichtenberg
- Roedeliusplatz 1, 10365 Berlin
- Tel.: (0)30 90253-0
- Fax: (0)30 90253-300
- E-Mail: poststelle@ag-lb.berlin.de
Öffnungszeiten
-
-
09:00-13:00 Uhr
-
Dienstag
-
09:00-13:00 Uhr
-
Mittwoch
-
09:00-13:00 Uhr
Im Nachlassgericht sind Mittwochs keine Erbausschlagungen möglich! -
Donnerstag
-
09:00-13:00 Uhr
Spätsprechstunde für Berufstätige in der Rechtsantragstelle:
15.00-18.00 Uhr.
Achtung!!! Während der erweiterten Öffnungszeit
von 15.00 bis 18.00 Uhr sind keine Erbausschlagungen möglich
(auch keine Sprechstunde). -
Freitag
-
09:00-13:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Die Zahlstelle schließt am 03. November 2023 bereits um 12.00 Uhr.
Nahverkehr
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.7km
S+U Lichtenberg Bhf
- S5
- S7
- S75
-
0.7km
S+U Lichtenberg Bhf
- U-Bahn
-
-
0.3km
U Magdalenenstr.
- U5
-
0.7km
S+U Lichtenberg Bhf
- U5
-
1km
S+U Frankfurter Allee
- U5
-
0.3km
U Magdalenenstr.
- Bus
-
-
0.2km
U Magdalenenstr.
- 240
- N50
- N56
-
0.2km
Schottstr.
- 240
- N50
- N56
-
0.3km
U Magdalenenstr./Buchberger Str.
- N56
- N94
- 240
- N5
- N50
-
0.3km
Atzpodienstr.
- 240
- N50
- N56
-
0.4km
Rüdigerstr.
- 240
- N50
- N56
-
0.2km
U Magdalenenstr.
- Tram
-
-
0.6km
Berlin, Fanningerstr.
- 21
- 37
-
0.6km
S+U Lichtenberg Bhf/Siegfriedstr.
- 21
- 37
-
0.6km
Freiaplatz
- 21
- 37
-
0.7km
Rathaus Lichtenberg
- 16
- M13
-
0.7km
S+U Lichtenberg Bhf/Gudrunstr.
- 21
- 37
-
0.6km
Berlin, Fanningerstr.
- Regionalbahn
-
-
0.7km
S+U Lichtenberg Bhf
- IRE
- RB25
- RB26
- RB54
- RB12
- RB32
- RE2
-
0.7km
S+U Lichtenberg Bhf
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur bar bezahlt werden. (keine girocard / EC-Kartenzahlung)
Dienstleistungsbeschreibung
Sachverständige - Vergütung in zivilrechtlichen Verfahren beantragen
Sachverständige, die in einem zivilrechtlichen Verfahren
- eines Berliner Amtsgerichts,
- des Landgerichts Berlin,
- des Kammergerichts
- ein Honorar für ihre Leistungen,
- Fahrtkostenersatz,
- Entschädigung für Aufwand (Tagegeld und ggf. Übernachtungskosten) und
- Ersatz für sonstige und für besondere Aufwendungen.
Voraussetzungen
-
Beauftragung mit der Erstellung eines Gutachtens
Sie müssen vom Gericht mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt worden sein. Außerdem müssen Sie im Rahmen Ihres Auftrages tätig geworden sein. -
Fristgerechte Abrechnung bzw. Antragstellung
Ihr Anspruch auf Vergütung erlischt grundsätzlich, wenn er nicht binnen einer Frist von drei Monaten bei dem Gericht, das Sie beauftragt hat, geltend gemacht wird.
Die Frist beginnt:
- bei schriftlicher Begutachtung mit dem Eingang Ihres Gutachtens bei dem Gericht, das Sie beauftragt hat und
- im Fall der Anhörung im Verhandlungstermin mit deren Ende. Bei mehrfacher Heranziehung (z. B. bei Fortsetzungsterminen) beginnt die Frist mit Beendigung der letzten Anhörung.
- Enden Auftrag oder Heranziehung vorzeitig, beginnt die Frist, sobald Ihnen die vorzeitige Beendigung bekannt gegeben wurde.
Erforderliche Unterlagen
-
Rechnung zum schriftlichen Gutachten
Bitte reichen Sie Ihre Rechnung zusammen mit Ihrem schriftlichen Gutachten zweifach zum Geschäftszeichen des Verfahrens ein. -
Nachweise über entstandene Fahrtkosten oder sonstige Aufwendungen (Original)
Entstandene Aufwendungen weisen Sie bitte anhand von entsprechenden Belegen im Original nach.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
und Marzahn-Hellersdorf