Schwangerschaftskonfliktberatung
Beratung und Unterstützung im Schwangerschaftskonflikt sowie Ausstellung des Beratungsscheins.
Eine Schwangerschaftskonfliktberatung ist nach deutschem Recht erforderlich, damit ein Schwangerschaftsabbruch straffrei durchgeführt werden kann.
- Bei nichtkrankenversicherten Schwangeren: ärztliche Untersuchung zur Feststellung der Schwangerschaft
- Medizinische und psychosoziale Beratung bei vorgeburtlicher Diagnostik (Pränataldiagnostik)
- Beratung zur Schwangerschaftsverhütung
- Beratung zur "Vertraulichen Geburt"
- Beratung zu Adoptionsverfahren
Eine Schwangerschaftskonfliktberatung ist nach deutschem Recht erforderlich, damit ein Schwangerschaftsabbruch straffrei durchgeführt werden kann.
Voraussetzungen
- Zwischen der Schwangerschaftskonfliktberatung und einem etwaigen Schwangerschaftsabbruch müssen drei Tage liegen.
- Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche zulässig.
Erforderliche Unterlagen
- Keine Unterlagen benötigt.
Gebühren
Keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
- Beratungsstellen mit und ohne Berechtigung zur Schwangerschaftskonfliktberatung (Senatsverwaltung für Gesundheit)
- Ärztinnen und Ärzte mit Berechtigung zur Schwangerschaftskonfliktberatung (Senatsverwaltung für Gesundheit)
- Informationen zur vertraulichen Geburt: Hilfetelefon 0800/40 40 020 (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei allen Standorten des Zentrums für Familienplanung in Anspruch genommen werden.