Schwangerschaftskonfliktberatung am Standort Gesundheitsamt – Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Termine können per mail über zentrum@ba-fk.berlin.de oder telefonisch unter (030) 90298-8363 vereinbart werden.

Für folgende Anliegen benötigen Sie einen Termin:
• HIV/STI Beratung und Testung
• Schwangerenberatung und Stiftungsanträge
• Beratung zu Verhütungsmitteln und Einsetzten von Spirale oder Verhütungsstäbchen

Die Kostenübernahme von Verhütungsmittel ist ohne Termin zu den Sprechzeiten möglich.

Termine für Schwangerschaftskonfliktberatung sind kurzfristig und auch außerhalb der Sprechzeiten möglich

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang mit Rollstuhl über den Seiteneingang zum Flachbau
Zugang mit Kinderwagen über den Nebeneingang (Rampe)

Öffnungszeiten

  • Montag

      13.00-16.00 Uhr
  • Dienstag

      09.00-12.00 Uhr
  • Donnerstag

      13.30-17.30 Uhr
  • Freitag

      09.00-12.00 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Öffnungszeiten entsprechen Sprechzeiten

Verkehrsanbindungen

Bus
  • Urbanstr./Körtestr.: M41
U-Bahn
  • U Südstern: U7

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung

Dienstleistungsbeschreibung

Schwangerschaftskonfliktberatung

Beratung und Unterstützung im Schwangerschaftskonflikt sowie Ausstellung des Beratungsscheins.

  • Bei nichtkrankenversicherten Schwangeren: ärztliche Untersuchung zur Feststellung der Schwangerschaft
  • Medizinische und psychosoziale Beratung bei vorgeburtlicher Diagnostik (Pränataldiagnostik)
  • Beratung zur Schwangerschaftsverhütung
  • Beratung zur "Vertraulichen Geburt"
  • Beratung zu Adoptionsverfahren

Alle Mitarbeiter*innen unterliegen der Schweigepflicht. Die Beratung kann auch anonym in Anspruch genommen werden.

Eine Schwangerschaftskonfliktberatung ist nach deutschem Recht erforderlich, damit ein Schwangerschaftsabbruch straffrei durchgeführt werden kann.

Voraussetzungen

  • Zwischen der Schwangerschaftskonfliktberatung und einem etwaigen Schwangerschaftsabbruch müssen drei Tage liegen.
  • Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche zulässig.

Erforderliche Unterlagen

  • Keine Unterlagen benötigt.

Gebühren

Keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann bei allen Standorten des Zentrums für Familienplanung in Anspruch genommen werden.

Chat

Stellen Sie unserem Chatbot Bobbi im Service-Portal Ihre Fragen.