Insolvenzverfahren - Regelinsolvenz - Geschäftsbetrieb - Durchführung - Eigenantrag am Standort Amtsgericht Charlottenburg

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години роботи

  • понеділок

      09.00 - 13.00 Uhr
  • Вівторок

      09.00 - 13.00 Uhr
  • середа

      09.00 - 13.00 Uhr (ausgenommen sind die Abteilungen für Nachlass, Insolvenz- und Restrukturierung)
  • Четвер

      09.00 - 13.00 Uhr
      15:00 - 18:00 Uhr (Grundbucheinsichten nur nach telefonischer Vereinbarung; Für die Beurkundung von Erbausschlagungserklärungen und Erbscheinsanträgen wenden Sie sich bitte an das Nachlassgericht direkt. Diese Erklärungen können im Spätdienst nicht aufgenommen werden.)
  • п'ятниця

      09.00 - 13.00 Uhr (ausgenommen ist die Abteilungen für Nachlass)

Місцевий трафік

  • Автобус

    • M49, 309, X34 Amtsgerichtsplatz
  • Міська електричка

    • S-Bahnhof Charlottenburg
  • Метро (U-Bahn)

    • Linie 7: U-Bhf Wilmersdorfer Straße Linie 2: U-Bhf Sophie-Charlotte-Platz

варіанти оплати

  • Barzahlung

Dienstleistungsbeschreibung

Insolvenzverfahren - Regelinsolvenz - Geschäftsbetrieb - Durchführung - Eigenantrag

Das Insolvenzverfahren über einen Geschäftsbetrieb dient dazu, die Gläubiger gemeinschaftlich zu befriedigen. Dabei muss nicht unbedingt der Geschäftsbetrieb zerschlagen werden, sondern die Insolvenzordnung bietet auch Möglichkeiten zu dessen Erhalt.

Передумови

  • Antragsrecht
    • Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist von mindestens einem Mitglied des Vertretungsorgans (z.B. Geschäftsführer, Vorstand usw.) zu stellen.
    • Bei einer führungslosen GmbH, d. h. wenn es keinen Geschäftsführer mehr gibt, kann der Antrag auch durch die Gesellschafter gestellt werden.
    • Bei der führungslosen Aktiengesellschaft, d. h. wenn es keinen Vorstand mehr gibt, kann der Antrag durch die Mitglieder des Aufsichtsrates gestellt werden.
    • Wird der Antrag nicht von allen Vertretungsorganen, allen Gesellschaftern oder allen Mitgliedern des Aufsichtsrates gestellt, ist der Eröffnungsgrund durch unmittelbar zugängliche Beweise glaubhaft zu machen.

Необхідні документи

  • Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
    Reichen Sie einen vollständig ausgefüllten Antrag ein. Der unter "Formulare" angebotene Antrag enthält alle erforderlichen Angaben.
  • In besonderen Fällen: Glaubhaftmachung der Insolvenzgründe
    Hier sind Unterlagen/unmittelbare Beweise einzureichen, die den Eröffnungsgrund belegen. Diese Unterlagen sind nur einzureichen, wenn der Antrag nicht von allen Vertretungsorganen, allen Gesellschaftern oder allen Mitgliedern des Aufsichtsrates gestellt wird.

збори

Es entstehen Gerichtskosten und die Vergütung des Insolvenzverwalters, deren Höhe von der Masse abhängt.

Hinweise zur Zuständigkeit

Das Amtsgericht Berlin Charlottenburg ist zentral zuständig für die Bearbeitung von Regelinsolvenzverfahren über das Vermögen eines Geschäftsbetriebes.