Insolvenzverfahren - Regelinsolvenz - Geschäftsbetrieb - Durchführung - Eigenantrag at the location Amtsgericht Charlottenburg

Aktuelle Hinweise zu dieser Dienstleistung

Abschaltung der Terminbuchung aufgrund einer Warnung des BSI

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat eine Warnung bezüglich kritischer Sicherheitslücken herausgegeben.
Zum Schutz vor Ausnutzung dieser Sicherheitslücke wurden einige Services abgeschaltet, darunter auch die Online-Terminbuchung. Am Update durch die Softwarehersteller wird gerade gearbeitet.

Eine telefonische Terminbuchung über die 115 ist nicht möglich.

[Stand: 21.10.2026 17:30]

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Abschaltung der Terminbuchung aufgrund einer Warnung des BSI

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat eine Warnung bezüglich kritischer Sicherheitslücken herausgegeben.
Zum Schutz vor Ausnutzung dieser Sicherheitslücke wurden einige Services abgeschaltet, darunter auch die Online-Terminbuchung. Am Update durch die Softwarehersteller wird gerade gearbeitet.

Eine telefonische Terminbuchung über die 115 ist nicht möglich.

[Stand: 21.10.2026 17:30]

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Opening hours

  • Monday

      09.00 - 13.00 Uhr
  • Tuesday

      09.00 - 13.00 Uhr
  • Wednesday

      09.00 - 13.00 Uhr (ausgenommen sind die Abteilungen für Nachlass, Insolvenz- und Restrukturierung)
  • Thursday

      09.00 - 13.00 Uhr
      15:00 - 18:00 Uhr (Grundbucheinsichten nur nach telefonischer Vereinbarung; Für die Beurkundung von Erbausschlagungserklärungen und Erbscheinsanträgen wenden Sie sich bitte an das Nachlassgericht direkt. Diese Erklärungen können im Spätdienst nicht aufgenommen werden.)
  • Friday

      09.00 - 13.00 Uhr (ausgenommen ist die Abteilungen für Nachlass)

Public transportation

  • Bus

    • M49, 309, X34 Amtsgerichtsplatz
  • Train (S-Bahn)

    • S-Bahnhof Charlottenburg
  • Underground

    • Linie 7: U-Bhf Wilmersdorfer Straße Linie 2: U-Bhf Sophie-Charlotte-Platz

Payment options

  • Barzahlung

Service description

Insolvenzverfahren - Regelinsolvenz - Geschäftsbetrieb - Durchführung - Eigenantrag

Das Insolvenzverfahren über einen Geschäftsbetrieb dient dazu, die Gläubiger gemeinschaftlich zu befriedigen. Dabei muss nicht unbedingt der Geschäftsbetrieb zerschlagen werden, sondern die Insolvenzordnung bietet auch Möglichkeiten zu dessen Erhalt.

Prerequisites

  • Antragsrecht
    • Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist von mindestens einem Mitglied des Vertretungsorgans (z.B. Geschäftsführer, Vorstand usw.) zu stellen.
    • Bei einer führungslosen GmbH, d. h. wenn es keinen Geschäftsführer mehr gibt, kann der Antrag auch durch die Gesellschafter gestellt werden.
    • Bei der führungslosen Aktiengesellschaft, d. h. wenn es keinen Vorstand mehr gibt, kann der Antrag durch die Mitglieder des Aufsichtsrates gestellt werden.
    • Wird der Antrag nicht von allen Vertretungsorganen, allen Gesellschaftern oder allen Mitgliedern des Aufsichtsrates gestellt, ist der Eröffnungsgrund durch unmittelbar zugängliche Beweise glaubhaft zu machen.

Documents required

  • Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
    Reichen Sie einen vollständig ausgefüllten Antrag ein. Der unter "Formulare" angebotene Antrag enthält alle erforderlichen Angaben.
  • In besonderen Fällen: Glaubhaftmachung der Insolvenzgründe
    Hier sind Unterlagen/unmittelbare Beweise einzureichen, die den Eröffnungsgrund belegen. Diese Unterlagen sind nur einzureichen, wenn der Antrag nicht von allen Vertretungsorganen, allen Gesellschaftern oder allen Mitgliedern des Aufsichtsrates gestellt wird.

Fees

Es entstehen Gerichtskosten und die Vergütung des Insolvenzverwalters, deren Höhe von der Masse abhängt.

Notes on responsibility

Das Amtsgericht Berlin Charlottenburg ist zentral zuständig für die Bearbeitung von Regelinsolvenzverfahren über das Vermögen eines Geschäftsbetriebes.