Fahrerlaubnis - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem Nicht-EU/EWR-Land (Drittstaat/Anlage 11) am Standort Bürgeramt 2.0 Ausbildungsbürgeramt Schlesische Str.

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
16.07.2020
Wegen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie können die Berliner Ämter für Bürgerdienste noch nicht zu einem regulären Betrieb zurückkehren. Die aktuelle Lage ermöglicht eine schrittweise Erhöhung des Publikumsverkehrs, so dass die Bürgerämter ihren Service wieder erweitern. Der maximale Schutz der Kundinnen und Kunden sowie Mitarbeitenden hat jedoch auch weiterhin oberste Priorität. Spontanes Erscheinen ohne Termin ist nach wie vor aus Gründen des Infektionsschutzes nicht möglich.
Die Bearbeitung von Anliegen wie z.B. Anmeldung einer Wohnung, Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses erfolgt deshalb nur mit Termin. Terminvereinbarungen sind ab dem 25.05.2020 im Internet oder über die zentrale Behördennummer „115“ möglich.
Bei dringenden Anliegen sowie die Abgabe und Abholung von Fundsachen sind Terminvereinbarungen über folgende Telefonnummer erforderlich:
- Bürgeramt 2, Schlesische Str. 27A, Tel.: (030) 90298-4928
Folgende Leistungen sind weiterhin nur schriftlich oder per E-Mail buergeramt@ba-fk.berlin.de und ggf. über Online-Angebote möglich:
- Beantragung einer Meldebescheinigung - Bitte den Verwendungszweck angeben Beispiel: 0332000568311, Mustermann, Max
- Auskunft aus dem Melderegister - Bitte den Verwendungszweck angeben Beispiel: 0332000568311, Mustermann, Max
- Beantragung von Führungszeugnissen - Bitte den Verwendungszweck angeben Beispiel: 0932000001968, Mustermann, Max
- Gewerbezentralregisterauskunft - Bitte den Verwendungszweck angeben Beispiel: 0932000001968, Mustermann, Max
- Abmeldung einer Wohnung
- Antrag auf Wohngeld
- Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte
Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
- Erweiterte Zahlungsmöglichkeiten:
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Fahrerlaubnis - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem Nicht-EU/EWR-Land (Drittstaat/Anlage 11)
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Antragstellung auf Umschreibung Ihres ausländischen Führerscheins, wenn dieser in einem Land ausgestellt wurde, das nicht zur EU oder dem EWR gehört.
Wenn Sie einen Führerschein aus einem EU-/EWR-Staat besitzen, nutzen Sie bitte eine andere Dienstleistung (unter "Weiterführende Informationen").
Bei allen Nicht-EU/EWR-Ländern wird unterschieden, in welchem Land der Führerschein ausgestellt wurde:
- "Länder der Anlage 11": Länder, mit denen Deutschland ein Abkommen zur vereinfachten Umschreibung geschlossen hat (Einen Link zur Liste der Länder der Anlage 11 finden Sie weiter unten bei "Weiterführende Informationen").
- allen anderen Staaten "Drittstaaten"
Bitte beachten Sie die Hinweise zu den "Erforderliche Unterlagen".
Sollten Ihnen bei der Antragstellung Unterlagen fehlen, können Sie diese nachreichen.
Wenn Sie allgemeine Informationen zur Anerkennung ausländischer Führerscheine in Deutschland benötigen, finden Sie einen Link bei "Weiterführende Informationen".
Voraussetzungen
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Hauptwohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Pass
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1 Lichtbild
Aktuelles biometrisches Foto
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Vorlage des gültigen ausländischen Führerscheins und einer Kopie des Führerscheins
Die ausländische Fahrerlaubnis muss zum Zeitpunkt der Antragstellung der deutschen Fahrerlaubnis noch gültig sein und im Original vorliegen.
Internationale Führerscheine werden nicht umgeschrieben, es bedarf immer eines gültigen nationalen Führerscheines. -
ggf. Übersetzung des ausländischen Führerscheins
Eine Übersetzung ist immer erforderlich, wenn der Führerschein nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt ist.
Ob eine Übersetzung des ausländischen Führerscheines erforderlich ist, entscheidet im Zweifel die Fahrerlaubnisbehörde.
Die Übersetzung wird dann bei der Bearbeitung des Antrages nachgefordert. - Nachweis über Zuzugsdatum in die Bundesrepublik und den ersten Wohnsitz (z.B. durch Meldebescheinigung)
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Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (Drittstaat)
Nur bei der Umschreibung eines Führerscheins aus einem Drittstaat erforderlich
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Sehtest (für Pkw- und Motorradfahrerlaubnis, Klassen A und B)
- Drittstaaten: Bei der Umschreibung einer Pkw- oder Motorradklasse ist immer ein Sehtest erforderlich.
- Länder der Anlage 11: Ein Sehtest ist in der Regel nicht erforderlich, es sei denn, es ergibt sich aus einer Fußnote in der Liste der Länder
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Untersuchungsbescheinigungen für Lkw- und Busfahrer
Wenn Führerscheinklassen für Lkw und/oder Bus umgeschrieben werden sollen, sind in folgenden Fällen Untersuchungsbescheinigungen einzureichen:
Drittstaaten:
- allgemeine ärztliche Untersuchung
- Augenärztliche Untersuchung
- Funktions- und Leistungstest für Bus
Die für Drittstaaten aufgeführten Untersuchungen sind einzureichen, wenn die Lkw-/Bus-Klasse für die kommenden 5 Jahre erteilt werden soll.
Gebühren
- 36,30 Euro: Umschreibung eines ausländischen Führerscheines ohne Prüfung
- 43,90 Euro: Umschreibung eines ausländischen Führerscheines mit Prüfung
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag kann bei jeder der nachfolgend genannten Behörden gestellt werden.
Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.
Kontakt
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Bürgeramt 2.0 Ausbildungsbürgeramt Schlesische Str.
Nahverkehr
U-Bahn U1 - Schlesisches Tor
Bus 165, 265, N65 - Taborstr.