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Finanzanlagenvermittler - Erlaubnis beantragen am Standort Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf

Kontakt
- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
- Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf
- Unter den Eichen 1, 12203 Berlin
- Tel.: (030) 90299-4660
- Fax: (030) 90299-4662
- E-Mail: ordnungsamt@ba-sz.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
Nur mit Termin:
09:00-13:00 Uhr -
Dienstag
-
Nur mit Termin:
09:00-13:00 Uhr -
Mittwoch
-
Keine Sprechstunde
-
Donnerstag
-
Nur mit Termin:
09:00-13:00 Uhr -
Freitag
-
Keine Sprechstunde
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Termine können auch nach Vereinbarung unter ordnungsamt@ba-sz.berlin.de oder Telefonnummer 030 902994660 vereinbart werden.
Nahverkehr
- Bus
-
- M 48 Botanischer Garten (Fußweg ca. 2 Minuten)
- Sbahn
-
- S 1 Botanischer Garten (Fußweg ca. 15 Minuten)
- Ubahn
-
- U-Bahnhof Rathaus Steglitz (Fußweg ca. 10 Minuten)
- S-Bahn
-
-
0.6km
S Botanischer Garten
- S1
-
0.8km
S+U Rathaus Steglitz
- S1
-
0.6km
S Botanischer Garten
- U-Bahn
-
-
0.7km
S+U Rathaus Steglitz
- U9
-
0.7km
S+U Rathaus Steglitz
- Bus
-
-
0.2km
Unter den Eichen/Botanischer Garten
- 188
- M48
- N88
-
0.2km
Braillestr.
- 188
- M48
- N88
-
0.4km
Händelplatz
- 188
- 283
- 285
- M85
- N88
-
0.5km
Schlossparktheater
- 188
- 283
- N88
- M48
-
0.5km
Berlin, Carmerplatz
- 188
- 283
- N88
- 186
-
0.2km
Unter den Eichen/Botanischer Garten
Nahverkehr
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Bitte den Eingang von Unter den Eichen nehmen.Sonstige Hinweise zum Standort
Gebührenfreie Parkplätze stehen nicht zur Verfügung. Der Standort liegt unmittelbar an der Grenze zur Parkraumbewirtschaftung.Bei akuten Verkehrsbehinderungen und sonstigem eilbedürftigem pflichtwidrigen Verhalten von Mitbürgerinnen und Mitbürgern (auch in geschützten Grünanlagen) wählen Sie bitte die Rufnummer 030/90299-4631 oder 030/90299-4632.
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Dienstleistungsbeschreibung
Finanzanlagenvermittler - Erlaubnis beantragen
Als Finanzanlagenvermittler vermitteln Sie selbstständig Finanzprodukte an Kunden, wobei Sie eine Provision vom Anbieter des Finanzproduktes erhalten. Sofern Sie Ihr Honorar vom Kunden erhalten, beantragen Sie bitte eine Erlaubnis als Honorar-Finanzanlageberater (siehe „Weiterführende Informationen"). Sie dürfen nicht gleichzeitig als Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater tätig sein.
Als Finanzanlagenvermittler sind Sie durch die sogenannte Bereichsausnahme des Kreditwesengesetzes auf bestimmte Finanzprodukte beschränkt. Die Erlaubnis umfasst (wahlweise) drei Produktkategorien:
Vermittlerregister
Zusätzlich zur Erlaubnis müssen Sie sich auch in das Vermittlerregister eintragen lassen. Den Antrag hierfür können Sie zusammen mit dem Erlaubnisantrag stellen. Arbeitnehmer von Finanzanlagenvermittlern, die in der Finanzanlagenvermittlung und -beratung eingesetzt werden, müssen ebenfalls in das Finanzanlagenvermittlerregister eingetragen werden. Die Registrierung erfolgt bei der IHK Berlin für in Berlin ansässige Unternehmen. (siehe „Weiterführende Informationen").
Ausnahmen
Von der Erlaubnispflicht ausgenommen sind die Vermittler, die das Finanzkommissionsgeschäft ausschließlich als Dienstleistung für Anbieter oder Emittenten von Vermögensanlagen im Sinne des Vermögensanlagengesetzes oder von geschlossenen Alternativen Investmentfonds im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs betreiben. Sie werden in ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geführtes öffentliches Register eingetragen (Register der vertraglich gebundenen Vermittler).
Bei Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG, KG) ist Gewerbetreibender jeder geschäftsführende Gesellschafter, bei juristischen Personen (GmbH, UG oder AG) wird die Erlaubnis der Gesellschaft erteilt.
Als Finanzanlagenvermittler sind Sie durch die sogenannte Bereichsausnahme des Kreditwesengesetzes auf bestimmte Finanzprodukte beschränkt. Die Erlaubnis umfasst (wahlweise) drei Produktkategorien:
- Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen
- Anteile oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen
- Vermögensanlagen im Anwendungsbereich des Vermögensanlagengesetzes, Anlagevermittlung im Sinne des Kreditwesengesetzes (auch partiarische Darlehen und Nachrangdarlehen, Schwarmfinanzierungen),
Vermittlerregister
Zusätzlich zur Erlaubnis müssen Sie sich auch in das Vermittlerregister eintragen lassen. Den Antrag hierfür können Sie zusammen mit dem Erlaubnisantrag stellen. Arbeitnehmer von Finanzanlagenvermittlern, die in der Finanzanlagenvermittlung und -beratung eingesetzt werden, müssen ebenfalls in das Finanzanlagenvermittlerregister eingetragen werden. Die Registrierung erfolgt bei der IHK Berlin für in Berlin ansässige Unternehmen. (siehe „Weiterführende Informationen").
Ausnahmen
Von der Erlaubnispflicht ausgenommen sind die Vermittler, die das Finanzkommissionsgeschäft ausschließlich als Dienstleistung für Anbieter oder Emittenten von Vermögensanlagen im Sinne des Vermögensanlagengesetzes oder von geschlossenen Alternativen Investmentfonds im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs betreiben. Sie werden in ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geführtes öffentliches Register eingetragen (Register der vertraglich gebundenen Vermittler).
Bei Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG, KG) ist Gewerbetreibender jeder geschäftsführende Gesellschafter, bei juristischen Personen (GmbH, UG oder AG) wird die Erlaubnis der Gesellschaft erteilt.
Voraussetzungen
-
persönliche Zuverlässigkeit
Die Zuverlässigkeit wird anhand verschiedener Nachweise geprüft. Der Antragsteller hat hierfür eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beizubringen. -
geordnete Vermögensverhältnisse
Geprüft wird hierbei, ob der Antragsteller Schulden (privater oder öffentlich-rechtlicher Art) hat oder ob Insolvenzverfahren bekannt sind. -
Ausreichender Versicherungsschutz
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für den Gewerbebetrieb. -
Sachkunde
Nachweis der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung vor einer IHK oder eine vergleichbare andere anerkannte Berufsqualifikation.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 34f der Gewerbeordnung (Finanzanlagenvermittler)
Online möglich; oder Sie nutzen das Formular. -
Personaldokument
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung).
Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist. -
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) benötigt.
Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein. -
Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) verlangt.
Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein. -
Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (Zentrales Vollstreckungsportal)
Auskünfte über Eintragungen sind online beim Zentralen Vollstreckungsportal der Länder zu beantragen. (siehe "Weiterführende Informationen") -
Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis
- Für Insolvenzverfahren von natürlichen Personen mit Wohnsitz in Berlin sind als Nachweis zwei Bescheinigungen erforderlich. Die Erste für Verbraucherinsolvenzverfahren ist bei Ihrem Wohnortgericht und die Zweite für Regelinsolvenzverfahren beim Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin zu beantragen.
- Für Insolvenzverfahren von juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften mit Betriebssitz in Berlin ist das Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, zuständig.
- Antragssteller mit Wohn-/Betriebssitz außerhalb Berlins informieren sich bitte über die jeweiligen Zuständigkeiten der Insolvenzgerichte über das zentrale Orts- und Gerichtsverzeichnis (siehe "Weiterführende Informationen").
-
Sachkundenachweis
IHK -Sachkundeprüfungsnachweis bzw. eine andere vergleichbare anerkannte Berufsqualifikation -
Berufshaftpflichtversicherung
Bestätigung eines Versicherungsunternehmens über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für die Finanzanlagenvermittlung.
Die Bestätigung darf nicht älter als drei Monate sein. -
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
Eingetragene Firmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung ein.
Formulare
Gebühren
- 500,00 Euro: für den ersten Erlaubnistatbestand
- 250,00 Euro: jeder zusätzlich beantragte Erlaubnistatbestand
- 1740,00 Euro: beträgt die maximale Verwaltungsgebühr
Rechtsgrundlagen
- Gewerbeordnung (GewO) § 34 f Abs. 1
- Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV)
- Kreditwesengesetz (KWG) § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 8 - Bereichsausnahme
- Kreditwesengesetz (KWG) § 1 Absatz 1a Nummer 1 - Begriffsbestimmung Anlagevermittlung
- Kreditwesengesetz (KWG) § 2 Absatz 1 Nr. 10 - Ausnahmen von der Erlaubnispflicht
- Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) § 1 Absatz 2 - Anwendungsbereich Vermögensanlagen
- Verwaltungsgebührenordnung (VGebO)
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
1 Monat
Weiterführende Informationen
- Informationen der IHK Berlin
- Merkblatt zur Bereichsausnahme für die Vermittlung von Investmentvermögen und Vermögensanlagen
- Finanzanlagenvermittler - zur Sachkundeprüfung anmelden
- Honorar-Finanzanlagenberater - Erlaubnis beantragen
- Register der vertraglich gebundenen Vermittler nach § 2 Abs. 10 Satz 6 KWG
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis - zentrales Vollstreckungsportal der Länder
- Insolvenzbekanntmachungen online über das gemeinsame Justizportal der Länder
- Suche des zuständigen Gerichts im zentralen Orts- und Gerichtsverzeichnis
- Hinweis zum Datenschutz
- Vermittlerregister IHK - Eintragung beantragen
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis ist bei dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt zu stellen. Ist ein Betriebssitz noch nicht bekannt, kann die Erlaubnis auch bei dem für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen Ordnungsamt beantragt werden.