Kraftfahrzeug - Internationaler Zulassungsschein
Ein internationaler Zulassungsschein ist ggf. erforderlich, wenn Sie mit Ihrem in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Fahrzeug vorübergehend außerhalb Europas fahren möchten.
Es wird empfohlen, bei der zuständigen Auslandsvertretung des jeweiligen Landes nachzufragen, ob ein internationaler Zulassungsschein erforderlich ist.
Der internationale Zulassungsschein gilt nur in Verbindung mit der Zulassungsbescheinigung Teil I und hat eine Gültigkeit von max. 1 Jahr.
Voraussetzungen
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Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I/ Fahrzeugschein (im Original)
- Personalausweis oder Pass und Meldebescheinigung (im Original)
- ggf. Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers und das Personaldokument des Bevollmächtigten
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Zuständige Behörden
Die Dienstleistung kann ausschließlich durch Vorsprache am Standort Berlin-Lichtenberg in Anspruch genommen werden.
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)