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Kraftfahrzeug - Internationalen Zulassungsschein beantragen
Ein internationaler Zulassungsschein ist ggf. erforderlich, wenn Sie mit Ihrem in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Fahrzeug vorübergehend außerhalb Europas fahren möchten.
Es wird empfohlen, bei der zuständigen Auslandsvertretung des jeweiligen Landes nachzufragen, ob ein internationaler Zulassungsschein erforderlich ist.
Der internationale Zulassungsschein gilt nur in Verbindung mit der Zulassungsbescheinigung Teil I und hat eine Gültigkeit von max. 1 Jahr.
Voraussetzungen
-
Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I/ Fahrzeugschein (im Original)
- Personalausweis oder Pass und Meldebescheinigung (im Original)
- ggf. Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers und das Personaldokument des Bevollmächtigten
Gebühren
10,80 Euro: Grundgebühr zzgl. weiterer Gebühren im Rahmen der Zulassung bspw. durch technische Änderungen, Feinstaubplakette, Wunschkennzeichen etc.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Einen Termin bei der KFZ-Zulassungsbehörde können Sie über das Kontaktformular vereinbaren.