Kraftfahrzeug - Internationalen Zulassungsschein beantragen am Standort Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg

Kontakt
- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
- Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg
- Ferdinand-Schultze-Str. 55, 13055 Berlin
- Tel.: (030) 90269-3300
- Fax: (030) 9028-3445
- E-Mail: post.kfz-zulassung@labo.berlin.de
Öffnungszeiten
-
-
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
-
Dienstag
-
10:00-18:00 Uhr (für Terminkunden)
(Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.) -
Mittwoch
-
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
-
Donnerstag
-
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
-
Freitag
-
07:30-13:30 Uhr (für Terminkunden)
Nahverkehr
Nahverkehr
- Bus
-
-
0.8km
Liebenwalder Str.
- 256
- N56
-
0.9km
Leuenberger Str.
- 294
-
0.9km
Liebenwalder Str./Landsberger Allee
- 256
- N56
-
1km
Große-Leege-Str./Bahnhofstr.
- 256
- N56
-
1km
Große-Leege-Str./Freienwalder Str.
- 256
- N56
-
0.8km
Liebenwalder Str.
- Tram
-
-
0.3km
Rhinstr./Plauener Str.
- 18
- 27
- M17
- M4
- M5
-
0.5km
Schalkauer Str.
- 27
- M17
- M6
- M8
-
0.6km
Landsberger Allee/Rhinstr.
- 18
- 27
- M17
- M4
- M5
- M6
- M8
-
0.7km
Arendsweg
- 27
- M17
- M6
- M8
-
0.7km
Rhinstr./Gärtnerstr.
- 18
- 27
- M17
- M4
- M5
-
0.3km
Rhinstr./Plauener Str.
Sonstige Hinweise zum Standort
Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.Hinweise zur elektronischen Zugangseröffnung
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Dienstleistungsbeschreibung
Kraftfahrzeug - Internationalen Zulassungsschein beantragen
Ein internationaler Zulassungsschein ist ggf. erforderlich, wenn Sie mit Ihrem in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Fahrzeug vorübergehend außerhalb Europas fahren möchten.
Es wird empfohlen, bei der zuständigen Auslandsvertretung des jeweiligen Landes nachzufragen, ob ein internationaler Zulassungsschein erforderlich ist.
Der internationale Zulassungsschein gilt nur in Verbindung mit der Zulassungsbescheinigung Teil I und hat eine Gültigkeit von max. 1 Jahr.
Es wird empfohlen, bei der zuständigen Auslandsvertretung des jeweiligen Landes nachzufragen, ob ein internationaler Zulassungsschein erforderlich ist.
Der internationale Zulassungsschein gilt nur in Verbindung mit der Zulassungsbescheinigung Teil I und hat eine Gültigkeit von max. 1 Jahr.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I/ Fahrzeugschein (im Original)
- Personalausweis oder Pass und Meldebescheinigung (im Original)
- ggf. Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers und das Personaldokument des Bevollmächtigten
Gebühren
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung und beträgt im günstigsten Fall 10,50 EUR.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Einen Termin bei der KFZ-Zulassungsbehörde können Sie über das Kontaktformular vereinbaren.