Kraftfahrzeug - Internationalen Zulassungsschein beantragen

Ein internationaler Zulassungsschein ist ggf. erforderlich, wenn Sie mit Ihrem in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Fahrzeug vorübergehend außerhalb Europas fahren möchten.
Es wird empfohlen, bei der zuständigen Auslandsvertretung des jeweiligen Landes nachzufragen, ob ein internationaler Zulassungsschein erforderlich ist.

Der internationale Zulassungsschein gilt nur in Verbindung mit der Zulassungsbescheinigung Teil I und hat eine Gültigkeit von max. 1 Jahr.

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I/ Fahrzeugschein (im Original)
  • Personalausweis oder Pass und Meldebescheinigung (im Original)
  • ggf. Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers und das Personaldokument des Bevollmächtigten

Gebühren

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung und beträgt im günstigsten Fall 10,50 EUR.

Hinweise zur Zuständigkeit

Einen Termin bei der KFZ-Zulassungsbehörde können Sie über das Kontaktformular vereinbaren.

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