Beglaubigungen von Auskünften in Steuersachen, Ansässigkeitsbescheinigungen für das Ausland (Apostille/Legalisation)
Wenn Sie eine Urkunde eines Berliner Finanzamts im Ausland verwenden wollen, kann es sein, dass Sie die Urkunde beglaubigen lassen müssen.
Es gibt zwei Formen dieser Beglaubigung: die Apostille und die Legalisation.
Verfahren
Es gibt zwei Formen dieser Beglaubigung: die Apostille und die Legalisation.
Verfahren
- Urkunden der Berliner Finanzämter müssen erst durch die Steuerabteilung der Senatsverwaltung für Finanzen beglaubigt werden.
- Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) versieht anschließend die Urkunden mit der Apostille oder der Vorbeglaubigung für die Legalisation. (Informationen zum weiteren Verfahren unter "Weiterführende Informationen").
- In den Berliner Finanzämtern und in der Senatsverwaltung für Finanzen werden keine Gebühren erhoben. Die abschließenden Gebühren für die Beglaubigung(en) (Apostille/Legalisation) sind beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) zu entrichten.
Voraussetzungen
-
Urkunde eines Berliner Finanzamts
Die Urkunde von der Sie eine Beglaubigung benötigen, wurde von einem Berliner Finanzamt ausgestellt, und wird für die Verwendung im Ausland benötigt.
Erforderliche Unterlagen
- Die Urkunde im Original.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
- etwa 15 Minuten: Falls Sie persönlich vorbei kommen
- etwa 1 Woche: Falls Sie uns die Dokumente mit der Post schicken