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Handelsregister - Eintragung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Wenn Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) errichten wollen, müssen Sie diese zur Eintragung in das Handelsregister anmelden. Die GmbH entsteht erst mit der Eintragung.
Voraussetzungen
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Gesellschaftsvertrag
Für die Errichtung der GmbH ist der Abschluss eines Vertrages zwischen allen Gesellschaftern notwendig.
Der Gesellschaftsvertrag muss mindestens folgenden Inhalt haben:
- Firma (Name des Unternehmens)
- Sitz des Unternehmens im Inland
- Gegenstand des Unternehmens
- Betrag des Stammkapitals
- Nennbeträge der Geschäftsanteile
Sie können auch eine Gesellschaft mit einem Stammkapital unter 25.000 Euro aber mit mindestens 1 Euro Stammkapital gründen. Die Gesellschaft muss dann in der Firma die Bezeichnung „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ enthalten. -
Beurkundung des Gesellschaftsvertrages
Der Vertrag bedarf der notariellen Beurkundung. Wenden Sie sich dazu an ein Notariat Ihrer Wahl.
Erforderliche Unterlagen
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Anmeldung
Vor der Anmeldung der GmbH müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Alle Gesellschafterinnen und Gesellschafter müssen mindestens ein Viertel ihrer in Geld zu erbringenden Geschäftsanteile einzahlen.
- Sind Sacheinlagen vereinbart, müssen sie vollständig geleistet sein.
- Insgesamt müssen Geld- und Sacheinlagen von mindestens 12.500 Euro der Gesellschaft zur Verfügung stehen.
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Inhalt der Anmeldung
Die Anmeldung muss enthalten:
- Firma
- Sitz
- inländische Geschäftsanschrift
- Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer
- Vertretungsregelungen der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer
- Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer müssen versichern, dass
- keine gesetzlichen Bestellungshindernisse vorliegen
- sie über ihre unbeschränkte Auskunftspflicht belehrt worden sind
- die Einzahlungen auf die Geschäftsanteile wie vorgeschrieben erbracht wurden und sich in ihrer freien Verfügung befinden.
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Notariell beglaubigte Form
Die Anmeldung der GmbH muss von allen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer unterschrieben werden. Die Unterschriften müssen beglaubigt werden. Wenden Sie sich dazu an ein Notariat Ihrer Wahl.
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Unterlagen
Mit der Anmeldung der GmbH sind noch einzureichen:
- Gesellschaftsvertrag
- Nachweis der Bestellung der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer (im Gesellschaftsvertrag oder durch gesonderten Gesellschafterbeschluss)
- die von allen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern unterzeichnete Gesellschafterliste. Diese Liste muss enthalten:
- Nachnamen, Vornamen,
- Geburtsdaten und Wohnorte
- nummerierte Geschäftsanteile und die darauf zu leistenden Nennbeträge
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Elektronische Übersendung der Anmeldung durch das Notariat
Das Handelsregister wird ausschließlich elektronisch geführt. Das elektronische Dokument (Anmeldung) sowie die Unterlagen werden durch das Notariat an das Registergericht übermittelt.
Gebühren
Für die Eintragung einer GmbH entstehen bei Gericht Gebühren in Höhe von 150 Euro, bei Sacheinlagen von 240 Euro.
Rechtsgrundlagen
- § 3 Gesetz betreffend die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbHG)
- § 4 GmbHG
- § 5 GmbHG
- § 7 GmbHG
- § 8 GmbHG
- § 12 Handelsgesetzbuch (HGB)
- § 58 Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare
- Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen , Anlage zu § 1 Gebührenverzeichnis KV 2100
Zuständige Behörden
Für die Eintragung ist in Berlin ausschließlich das Amtsgericht Charlottenburg zuständig.