Handelsregister - Eintragung als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Wenn Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) errichten wollen, müssen Sie diese zur Eintragung in das Handelsregister anmelden. Die GmbH entsteht erst mit der Eintragung.
Voraussetzungen
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Gesellschaftsvertrag
Für die Errichtung der GmbH ist der Abschluss eines Vertrages zwischen allen Gesellschaftern notwendig.
Der Gesellschaftsvertrag muss mindestens folgenden Inhalt haben:
- Firma (Name des Unternehmens): Die Firma muss einen entsprechenden Rechtsformzusatz enthalten, z.B. GmbH oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
- Sitz des Unternehmens im Inland: Es handelt sich dabei um den im Gesellschaftsvertrag festgelegten Sitz.
- Gegenstand des Unternehmens: Der Gegenstand ist der Zweck, zu dem die Gesellschaft gegründet wird.
- Betrag des Stammkapitals: Das Stammkapital ist der Betrag, mit dem die Gesellschaft in jedem Fall haftet. Das Stammkapital muss mindestens 25.000 Euro betragen.
- Nennbeträge der Geschäftsanteile: Das ist der Betrag, der von jeder Gesellschafterin oder jedem Gesellschafter auf das Stammkapital eingezahlt werden muss. Jeder Geschäftsanteil muss mindestens 1 Euro betragen und durch volle Euro teilbar sein. Die Summe aller Geschäftsanteile muss mit dem Stammkapital übereinstimmen.
- Sie können auch eine Gesellschaft mit einem Stammkapital unter 25.000 Euro aber mit mindestens 1 Euro Stammkapital gründen. Die Gesellschaft muss dann in der Firma die Bezeichnung „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ enthalten.
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Beurkundung des Gesellschaftsvertrages
Der Vertrag bedarf der notariellen Beurkundung. Wenden Sie sich dazu an ein Notariat Ihrer Wahl. -
Einlagen
Vor der Anmeldung der GmbH müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Alle Gesellschafterinnen und Gesellschafter müssen mindestens ein Viertel ihrer in Geld zu erbringenden Geschäftsanteile einzahlen.
- Sind Sacheinlagen vereinbart, müssen sie vollständig geleistet sein.
- Insgesamt müssen Geld- und Sacheinlagen von mindestens 12.500 Euro der Gesellschaft zur Verfügung stehen.
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Notariell beglaubigte Form
Die Anmeldung der GmbH muss von allen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer unterschrieben werden. Die Unterschriften müssen beglaubigt werden. Wenden Sie sich dazu an ein Notariat Ihrer Wahl. -
Elektronische Übersendung der Anmeldung durch das Notariat
Das Handelsregister wird ausschließlich elektronisch geführt. Das elektronische Dokument (Anmeldung) sowie die Unterlagen werden durch das Notariat an das Registergericht übermittelt.
Erforderliche Unterlagen
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Anmeldung
Die Anmeldung muss enthalten:
- Firma
- Sitz
- inländische Geschäftsanschrift
- Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer
- Vertretungsregelungen der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer
- Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer müssen versichern, dass, keine gesetzlichen Bestellungshindernisse vorliegen, sie über ihre unbeschränkte Auskunftspflicht belehrt worden sind, die Einzahlungen auf die Geschäftsanteile wie vorgeschrieben erbracht wurden und sich in ihrer freien Verfügung befinden.
- Gesellschaftsvertrag
- Nachweis der Bestellung der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer (im Gesellschaftsvertrag oder durch gesonderten Gesellschafterbeschluss)
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die von allen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern unterzeichnete Gesellschafterliste
Diese Liste muss enthalten:
- Nachnamen, Vornamen, Geburtsdaten und Wohnorte bzw. Firma, Sitz, zuständiges Registergericht und Registernummer, wenn Gesellschafter eine Gesellschaft ist;
- nummerierte Geschäftsanteile und die darauf zu leistenden Nennbeträge sowie die jeweilige prozentuale Beteiligung am Stammkapital;
- Gesamtumfang der Beteiligung am Stammkapital als Prozentsatz, wenn ein Gesellschafter mehrere Anteile innehält
Gebühren
- 150,00 Euro: Für die Eintragung einer GmbH
- 240,00 Euro: bei Sacheinlagen
- Hinzu kommt eine Bereitstellungsgebühr in Höhe von 1/3 der Kosten für die Eintragung.
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Für die Eintragung ist in Berlin ausschließlich das Amtsgericht Charlottenburg zuständig.