Jugendhilfe im Strafverfahren
Beratung und Unterstützung von straffällig gewordenen Jugendlichen im Alter von 14-17 Jahren und deren Erziehungsberechtigten und Heranwachsenden die zum Tatzeitpunkt das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Voraussetzungen
-
Anklage der Staatsanwaltschaft
-
Ermittlungsverfahren der Polizei in Strafverfahren
Erforderliche Unterlagen
- keine
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Zuständige Behörden
Örtlich zuständig ist das Jugendamt des Bezirks in dem das Kind / der Jugendliche mit einem sorgeberechtigten Elternteil oder der Heranwachsende lebt.
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
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Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
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Bezirksamt Lichtenberg
Bezirksamt Mitte
Bezirksamt Neukölln
Bezirksamt Pankow
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Bezirksamt Reinickendorf
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Bezirksamt Spandau
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Bezirksamt Treptow-Köpenick
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