Jugendhilfe im Strafverfahren am Standort Jugendamt - Jugendgerichtshilfe

Öffnungszeiten
Hinweis für Terminkunden
Bitte vereinbaren Sie einen Termin per E-Mail oder telefonisch.
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist vor Ort nicht möglich.
Jugendhilfe im Strafverfahren
Beratung und Unterstützung von straffällig gewordenen Jugendlichen im Alter von 14-17 Jahren und deren Erziehungsberechtigten und Heranwachsenden die zum Tatzeitpunkt das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Voraussetzungen
- Anklage der Staatsanwaltschaft
- Ermittlungsverfahren der Polizei in Strafverfahren
Erforderliche Unterlagen
- keine
Gebühren
Hinweise zur Zuständigkeit
Örtlich zuständig ist das Jugendamt des Bezirks in dem das Kind / der Jugendliche mit einem sorgeberechtigten Elternteil oder der Heranwachsende lebt.
Kontakt
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Jugendamt - Jugendgerichtshilfe
Erläuterung der Symbole
Eingang Kirchstr. 3, Bauteil E
Parkplatz in der Kirchstraße
Nahverkehr
S-Bahn S Zehlendorf: S1
Bus Rathaus Zehlendorf: 101, 112, 115, 118, 285, 623, M48, X10, X11