Jugendhilfe im Strafverfahren am Standort Jugendamt - Jugendgerichtshilfe

Kontakt
- Bezirksamt Spandau
- Jugendamt - Jugendgerichtshilfe
- Carl-Schurz-Str. 2-6, 13597 Berlin
- Tel.: (030) 90279-2249
- Fax: (030) 90279-6610
- E-Mail: jugendgerichtshilfe@ba-spandau.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
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Nur nach telefonischer Absprache
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Dienstag
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Nur nach telefonischer Absprache
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Mittwoch
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Nur nach telefonischer Absprache
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Donnerstag
-
Nur nach telefonischer Absprache
-
Freitag
-
Nur nach telefonischer Absprache
Hinweis für Terminkunden
Wegen häufiger Außentermine der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bitten wir um vorherige Terminabsprache (per E-Mail oder telefonisch).
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.3km
S Spandau Bhf
- S9
- S3
-
0.3km
S Spandau Bhf
- Bus
-
-
0.1km
Berlin, Brunsbütteler Damm/Ruhlebener Str.
- M45
- X37
- 134
- 135
- 137
- 638
- M36
- M37
- N34
- M32
-
0.2km
Elsflether Weg
- X37
-
0.3km
S+U Rathaus Spandau
- 130
- 134
- 136
- 237
- 337
- 671
- N30
- N7
- RB21
- RE4
- X33
- X37
-
0.1km
Berlin, Brunsbütteler Damm/Ruhlebener Str.
- Regionalbahn
-
-
0.2km
S Spandau Bhf
- RB10
- RB21
- RE2
- RE4
- RB14
- RE6
- RE8
-
0.2km
S Spandau Bhf
Nahverkehr
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Dienstleistungsbeschreibung
Jugendhilfe im Strafverfahren
Beratung und Unterstützung von straffällig gewordenen Jugendlichen im Alter von 14-17 Jahren und deren Erziehungsberechtigten und Heranwachsenden die zum Tatzeitpunkt das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Voraussetzungen
- Anklage der Staatsanwaltschaft
- Ermittlungsverfahren der Polizei in Strafverfahren
Erforderliche Unterlagen
- keine
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Örtlich zuständig ist das Jugendamt des Bezirks in dem das Kind / der Jugendliche mit einem sorgeberechtigten Elternteil oder der Heranwachsende lebt.