Standort: Amtsgericht Mitte - Rechtsantragsstelle und Kirchenaustritte
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- Amtsgericht Mitte
- Amtsgericht Mitte - Rechtsantragsstelle und Kirchenaustritte
- Littenstraße 12-17 , 10179 Berlin
- Tel.: (0)30 9023-0
- Fax: (0)30 9023-2223
- Kontaktformular
- Homepage
Zugang für Rollstuhlfahrer über Fahrstuhl neben dem Haupteingang Littenstraße 14
Öffnungszeiten
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09:00 - 13:00 Uhr
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Dienstag
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09:00 - 13:00 Uhr
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Mittwoch
-
09:00 - 13:00 Uhr
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Donnerstag
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09:00 - 13:00 Uhr, zusätzlich zwischen 15:00 - 18:00 Uhr
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Freitag
-
09:00 - 13:00 Uhr
Hinweise zu Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Kirchenaustritt beim Amtsgericht Mitte nur erklären können, wenn Sie im Gerichtsbezirk gemeldet sind. Prüfen Sie daher unbedingt eigenständig die örtliche Zuständigkeit unter folgenden Link: https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche. Der Gerichtsbezirk ist nicht immer übereinstimmend mit den Bezirksgrenzen der Bürgerämter.
Sollten Sie einen Termin gebucht haben und nicht im Gerichtsbezirk gemeldet sein, kann Ihre Kirchenaustrittserklärung nicht aufgenommen werden!
Können Sie keinen Termin buchen, dann sind aktuell alle verfügbaren Termine ausgebucht. Probieren Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut.
Bitte verzichten Sie auf schriftliche Anfragen zur Terminvereinbarung, da lediglich die online ausgewiesenen Termine angeboten werden können.
Alternativ können Sie Ihren Austritt auch selbst schriftlich formulieren und Ihre Unterschrift von einer Notarin oder einem Notar Ihrer Wahl beglaubigen lassen. Diese Urkunde müssen Sie beim Amtsgericht einreichen.
Die Gerichtszahlstelle bleibt bis auf weiteres geschlossen. Sie erhalten eine Gerichtskostenrechnung übersandt. Wir bitten um Verständnis.
Sollten Sie einen Termin gebucht haben und nicht im Gerichtsbezirk gemeldet sein, kann Ihre Kirchenaustrittserklärung nicht aufgenommen werden!
Können Sie keinen Termin buchen, dann sind aktuell alle verfügbaren Termine ausgebucht. Probieren Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut.
Bitte verzichten Sie auf schriftliche Anfragen zur Terminvereinbarung, da lediglich die online ausgewiesenen Termine angeboten werden können.
Alternativ können Sie Ihren Austritt auch selbst schriftlich formulieren und Ihre Unterschrift von einer Notarin oder einem Notar Ihrer Wahl beglaubigen lassen. Diese Urkunde müssen Sie beim Amtsgericht einreichen.
Die Gerichtszahlstelle bleibt bis auf weiteres geschlossen. Sie erhalten eine Gerichtskostenrechnung übersandt. Wir bitten um Verständnis.
Verkehrsanbindungen
- Bus
-
- 100, 200, M48, TXL (Haltestelle: S+U Alexanderplatz)
- S-Bahn
-
- S3, S5, S7, S75, S9 (Ausstieg: S-Bhf. Alexanderplatz)
- Tram
-
- M4, M5, M6 (Haltestelle: S+U Alexanderplatz)
- U-Bahn
-
- Linien 5 und 8 (Ausstieg: U-Bhf. Alexanderplatz) U-Bahn Linie 2 (Ausstieg: U-Bhf. Klosterstraße)
Angebotene Dienstleistungen
-
Betreuer bestellen
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Kirchenaustritt erklären
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Nichtberücksichtigung einer Unterhaltsverpflichtung der Schuldnerin oder des Schuldners bei der Ermittlung des unpfändbaren Teils des schuldnerischen Einkommens
-
Pfändung wegen gewöhnlicher Geldforderungen oder Unterhaltsforderungen mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
-
Prozess- und Verfahrenskostenhilfe beantragen
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Rechtsangelegenheiten - Beratungshilfe beantragen
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Schuldnerverzeichnis - Auskunft
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Schuldnerverzeichnis - Selbstauskunft
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Schuldnerverzeichnis - Vorzeitige Löschung beantragen
-
Vollstreckungsschutzantrag, Spezialfall Räumungsschutzantrag
-
Zwangsvollstreckung - Änderung des unpfändbaren Betrages
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Zwangsvollstreckung - Erinnerung gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung
-
Zwangsvollstreckung - Pfändungsschutzkonto (P-Konto) - Erweiterung des Pfändungsschutzes beantragen
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Bürgertelefon 115
Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
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