Schuldnerverzeichnis - Selbstauskunft am Standort Amtsgericht Mitte
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Kontakt
- Amtsgericht Mitte
- Amtsgericht Mitte
- Littenstraße 12-17 , 10179 Berlin
- Tel.: (030) 9023-0
- Fax: (030) 9023-2223
- Kontaktformular
- Homepage
Zugang für Rollstuhlfahrer über Fahrstuhl neben dem Haupteingang Littenstraße 14
Öffnungszeiten
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09:00 - 13:00 Uhr
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Dienstag
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09:00 - 13:00 Uhr
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Mittwoch
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09:00 - 13:00 Uhr
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Donnerstag
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09:00 - 13:00 Uhr
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Freitag
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09:00 - 13:00 Uhr
Verkehrsanbindungen
- Bus
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- 100, 200, M48, TXL (Haltestelle: S+U Alexanderplatz)
- S-Bahn
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- S3, S5, S7, S75, S9 (Ausstieg: S-Bhf. Alexanderplatz)
- Tram
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- M4, M5, M6 (Haltestelle: S+U Alexanderplatz)
- U-Bahn
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- Linien 5 und 8 (Ausstieg: U-Bhf. Alexanderplatz) U-Bahn Linie 2 (Ausstieg: U-Bhf. Klosterstraße)
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
Dienstleistungsbeschreibung
Schuldnerverzeichnis - Selbstauskunft
Benötigen Sie eine Selbstauskunft aus dem Zentralen Schuldnerverzeichnis, erhalten Sie diese bundesweit online beim gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder.
Voraussetzungen
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Registrierung
Wenn Sie sich noch nicht registriert haben, klicken Sie für die Registrierung auf die Überschrift "Registrierung".
- Registrierung mit Personalausweis mit eID-Funktion
- Registrierung ohne Personalausweis mit eID-Funktion
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Freischaltung
Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie die Freischaltungsnummer (PIN), schriftlich auf dem Postweg. Damit können Sie erstmalig Einsicht in das Schuldnerverzeichnis vornehmen. -
Einsichtsgrund
Wählen Sie als Einsichtsgrund "zur Auskunft über ihn selbst betreffende Eintragungen" aus. -
Spätere Einsichtnahmen
Wenn Sie freigeschaltet sind und Ersteinsicht genommen haben, wählen Sie für alle späteren Einsichtnahmen den Button "Anmeldung Öffentlichkeit" und dann den Button "Anmelden".
Erforderliche Unterlagen
- Keine Unterlagen benötigt.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Nutzer können die Registrierung zum Zentralen Schuldnerverzeichnis (Online) und- nach erfolgtem Erhalt des PIN auf dem Postweg- die Einsichtnahme auch bei jedem Amtsgericht als Vollstreckungsgericht persönlich vornehmen.