Schuldnerverzeichnis - Selbstauskunft am Standort Amtsgericht Lichtenberg

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Hinweis zum Zutritt ins Gerichtsgebäude:
Zur Sicherung des Amtsgerichts werden Einlasskontrollen durchgeführt. Für die damit verbundenen Erschwernisse wird um Verständnis gebeten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrer Sicherheit. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, wird gebeten, möglichst rechtzeitig zu erscheinen. Bitte halten Sie für die Identitätsüberprüfung einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass, etc.) bereit. Besucherinnen und Besucher werden darüber hinaus gebeten, ihre Ladung mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Gegebenenfalls sind Anwalts- bzw. Dienstausweise an der Einlasskontrolle unaufgefordert vorzuzeigen.
Gegenstände, die für tätliche Angriffe oder für Störungen der Gerichtsverhandlungen missbraucht werden können, dürfen nicht in das Gebäude gebracht werden.

Hinweis zu Zahlungsmöglichkeiten im Gericht:
Vor Ort können Gerichtskosten bar, mit Girocard, Debitkarte und Kreditkarte (VISA und Mastercard) bezahlt werden.
Bitte beachten:
Die Einzahlung von Strafen und Nachlasshinterlegungen per Kartenzahlung ist nicht möglich.

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang für Rollstuhlfahrer über Hofeinfahrt Alfredstrasse (Bitte Klingeln)

Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00-13:00 Uhr
  • Dienstag

      09:00-13:00 Uhr
  • Mittwoch

      09:00-13:00 Uhr
      Im Nachlassgericht sind Mittwochs keine Erbausschlagungen möglich!
  • Donnerstag

      09:00-13:00 Uhr
      Spätsprechstunde für Berufstätige in der Rechtsantragstelle:
      15.00-18.00 Uhr.

      Achtung!!! Während der erweiterten Öffnungszeit
      von 15.00 bis 18.00 Uhr sind keine Erbausschlagungen möglich
      (auch keine Sprechstunde).
  • Freitag

      09:00-13:00 Uhr

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Schuldnerverzeichnis - Selbstauskunft

Benötigen Sie eine Selbstauskunft aus dem Zentralen Schuldnerverzeichnis, erhalten Sie diese bundesweit online beim gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder.

Voraussetzungen

  • Registrierung
    Wenn Sie sich noch nicht registriert haben, klicken Sie für die Registrierung auf die Überschrift "Registrierung".
    • Registrierung mit Personalausweis mit eID-Funktion
    Wenn Sie über einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (eID) verfügen, wählen Sie den Button "Registrieren mit neuem Personalausweis". Sie werden dann auf die Ausweisapp geleitet, die sich in einem separaten Fenster öffnet. Bitte folgen Sie den Anweisungen, die dort angezeigt werden.
    • Registrierung ohne Personalausweis mit eID-Funktion
    Wählen Sie den Button "Registrierung Auskunft". Füllen Sie dort die Pflichtfelder aus. Die Registrierung wird über den Button "Speichern" abgeschlossen. Zur Bestätigung Ihrer Registrierung erhalten Sie eine E-Mail, in der auch das weitere Verfahren erläutert wird.
  • Freischaltung
    Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie die Freischaltungsnummer (PIN), schriftlich auf dem Postweg. Damit können Sie erstmalig Einsicht in das Schuldnerverzeichnis vornehmen.
  • Einsichtsgrund
    Wählen Sie als Einsichtsgrund "zur Auskunft über ihn selbst betreffende Eintragungen" aus.
  • Spätere Einsichtnahmen
    Wenn Sie freigeschaltet sind und Ersteinsicht genommen haben, wählen Sie für alle späteren Einsichtnahmen den Button "Anmeldung Öffentlichkeit" und dann den Button "Anmelden".

Erforderliche Unterlagen

  • Keine Unterlagen benötigt.

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Nutzer können die Registrierung zum Zentralen Schuldnerverzeichnis (Online) und- nach erfolgtem Erhalt des PIN auf dem Postweg- die Einsichtnahme auch bei jedem Amtsgericht als Vollstreckungsgericht persönlich vornehmen.

und Marzahn-Hellersdorf

Chat

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