Insolvenzverfahren - Verbraucherinsolvenz am Standort Amtsgericht Spandau

Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Termine für Kirchenaustritte werden derzeit nur telefonisch unter der Nummer
030 / 90157 369 vergeben.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur bar bezahlt werden. (keine girocard / EC-Kartenzahlung)
Sonstige Hinweise zum Standort
Die Anreise mit dem PKW wird über die Moritzstraße/ Münsingerstraße empfohlen.
Insolvenzverfahren - Verbraucherinsolvenz
Das Verbraucherinsolvenzverfahren dient der Entschuldung natürlicher Personen (Menschen), die
- nicht selbständig tätig sind oder
- selbständig waren und aus der Selbständigkeit keine offenen Forderungen aus der Beschäftigung von Arbeitnehmern und überschaubare Vermögensverhältnisse (weniger als 20 Gläubiger) haben.
Wenn Sie die Verbraucherinsolvenz beantragen wollen, lassen Sie sich von einer Schuldnerberatungsstelle oder einer anderen geeigneten Person unterstützen (unter "Weiterführende Informationen").
Voraussetzungen
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vollständig ausgefüllter Antrag
(unter "Formulare")
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außergerichtlicher Einigungsversuch
Nehmen Sie bei der Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuchs zwingend die Hilfe einer geeigneten Person (z.B. Rechtsanwalt) oder einer geeigneten Stelle (Schuldnerberatung) in Anspruch. Der Nachweis über den gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuch darf bei Antragstellung nicht älter als 6 Monate sein.
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Abtretungserklärung
Sie müssen eine Abtretungserklärung für den pfändbaren Teil Ihres Einkommens zusammen mit Ihrem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens einreichen. Das Formular des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz enthält diese Erklärung.
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sonstige notwendige Erklärungen
Hintergrund dieser Erklärungen ist die Prüfung, ob Ihnen bereits die Restschuldbefreiung erteilt oder versagt wurde und in welchem Zeitraum dies geschehen ist. Das Formular des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz enthält diese Erklärungen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens und Erteilung der Restschuldbefreiung (zwingend zu benutzen)
- Antrag auf Bewilligung von Kostenstundung (bei Bedarf)
Formulare
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständiges Insolvenzgericht ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen Wohnsitz hat.
Kontakt
Amtsgericht Spandau
Erläuterung der Symbole
Den Behindertenparkplatz erreichen Sie über die Moritzstraße/ Münsingerstraße.
Nahverkehr
S-Bahn S 5 (Haltestelle: S-Bahnhof Spandau)
U-Bahn U 7 (Haltestelle: U-Bhf. Rathaus Spandau)
Bus Linien 130, 134, 135, M45, 236, 237, 337, M32, M37, X33