Insolvenzverfahren - Verbraucherinsolvenz am Standort Amtsgericht Pankow

Kontakt
- Amtsgericht Pankow
- Amtsgericht Pankow
- Parkstraße 71, 13086 Berlin
- Tel.: (030) 90245-0
- Fax: (030) 90245-400
- Kontaktformular
- Homepage
Rollstuhlfahrer nutzen bitte den Seiteneingang in der Großen Seestraße. Betätigen Sie bitte die Klingel. Beschäftigte des Gerichts werden sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Öffnungszeiten
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09:00-13:00 Uhr
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Dienstag
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09:00-13:00 Uhr
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Mittwoch
-
09:00-13:00 Uhr
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Donnerstag
-
09:00-13:00 Uhr
15:00-18:00 Uhr - bevorzugt für Berufstätige -
Freitag
-
09:00-13:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Erbausschlagungen können nur nach vorheriger Terminvereinbarung zwischen 09:00 und 13.00 Uhr unter ((030) 90245-470 entgegengenommen werden.
Erbscheinstermine sind ebenfalls telefonisch unter (030) 90245-0 zu vereinbaren. Oder nutzen Sie das Kontaktformular unter Angabe des Namens des Erblassers/der Erblasserin sowie Ihrer Rückrufnummer.
Erbscheinstermine sind ebenfalls telefonisch unter (030) 90245-0 zu vereinbaren. Oder nutzen Sie das Kontaktformular unter Angabe des Namens des Erblassers/der Erblasserin sowie Ihrer Rückrufnummer.
Nahverkehr
- Bus
-
-
0km
Große Seestr.
- 156
-
0.2km
Rennbahnstr./Parkstr.
- 156
- 158
-
0.2km
Berlin, Pasedagplatz
- 156
- 158
- N50
- X54
-
0.4km
Berliner Allee/Rennbahnstr.
- 156
- N50
- 255
- 259
-
0.4km
Parkstr./Amalienstr.
- 158
-
0km
Große Seestr.
- Tram
-
-
0.2km
Berlin, Pasedagplatz
- 12
- 27
-
0.4km
Berliner Allee/Rennbahnstr.
- 12
- 27
-
0.5km
Betriebshof Weißensee
- 12
- 50
- M1
- M2
- M4
-
0.6km
Falkenberger Str./Berliner Allee
- 12
- 27
- 50
- M1
- M2
- M4
-
0.7km
Weißer See
- 12
- 50
- M1
- M13
- M2
- M4
-
0.2km
Berlin, Pasedagplatz
Nahverkehr
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Dienstleistungsbeschreibung
Insolvenzverfahren - Verbraucherinsolvenz
Das Verbraucherinsolvenzverfahren dient der Entschuldung natürlicher Personen (Menschen), die
Wenn Sie die Verbraucherinsolvenz beantragen wollen, lassen Sie sich von einer Schuldnerberatungsstelle oder einer anderen geeigneten Person unterstützen (unter "Weiterführende Informationen").
- nicht selbständig tätig sind oder
- selbständig waren und aus der Selbständigkeit keine offenen Forderungen aus der Beschäftigung von Arbeitnehmern und überschaubare Vermögensverhältnisse (weniger als 20 Gläubiger) haben.
Wenn Sie die Verbraucherinsolvenz beantragen wollen, lassen Sie sich von einer Schuldnerberatungsstelle oder einer anderen geeigneten Person unterstützen (unter "Weiterführende Informationen").
Voraussetzungen
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vollständig ausgefüllter Antrag
(unter "Formulare") -
außergerichtlicher Einigungsversuch
Nehmen Sie bei der Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuchs zwingend die Hilfe einer geeigneten Person (z.B. Rechtsanwalt) oder einer geeigneten Stelle (Schuldnerberatung) in Anspruch. Der Nachweis über den gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuch darf bei Antragstellung nicht älter als 6 Monate sein. -
Abtretungserklärung
Sie müssen eine Abtretungserklärung für den pfändbaren Teil Ihres Einkommens zusammen mit Ihrem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens einreichen. Das Formular des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz enthält diese Erklärung. -
sonstige notwendige Erklärungen
Hintergrund dieser Erklärungen ist die Prüfung, ob Ihnen bereits die Restschuldbefreiung erteilt oder versagt wurde und in welchem Zeitraum dies geschehen ist. Das Formular des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz enthält diese Erklärungen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens und Erteilung der Restschuldbefreiung (zwingend zu benutzen)
- Antrag auf Bewilligung von Kostenstundung (bei Bedarf)
Formulare
Gebühren
Gebühren und Auslagen des Gerichts und die Vergütung des Insolvenzverwalters richten sich nach der Insolvenzmasse. Im Falle der Kostenstundung übernimmt zunächst die Staatskasse die Kosten.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständiges Insolvenzgericht ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen Wohnsitz hat.