Insolvenzverfahren - Verbraucherinsolvenz am Standort Amtsgericht Wedding
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- Brunnenplatz 1 , 13357 Berlin
- Tel.: (0)30 90156-0
- Fax: (0)30 90156-664
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Öffnungszeiten
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09:00-13:00 Uhr
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Dienstag
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09:00-13:00 Uhr
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Mittwoch
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09:00-13:00 Uhr
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Donnerstag
-
09:00-13:00 Uhr
15:00-18:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung) -
Freitag
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09:00-13:00 Uhr
Hinweis für Terminkunden
Sofern zum Termin mehr als 3 volljährige Personen erscheinen, wird um Buchung mehrerer Termine gebeten.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S Humboldthain
- S1
- S2
- S25
- S26
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S+U Gesundbrunnen Bhf
- S1
- S25
- S42
- S2
- S26
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S+U Wedding
- S41
- S42
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S Bornholmer Str.
- S1
- S25
- S85
- S2
- S8
- S41
- S26
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S Wollankstr.
- S1
- S25
- S85
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S Humboldthain
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U-Bahn
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U Pankstr.
- U8
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U Nauener Platz
- U9
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U Osloer Str.
- U8
- U9
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S+U Gesundbrunnen Bhf
- U8
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S+U Wedding
- U6
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U Pankstr.
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Bus
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Brunnenplatz
- M27
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Uferstr.
- N8
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U Pankstr.
- N8
- M27
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Wiesenstr.
- M27
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Exerzierstr.
- N9
-
Brunnenplatz
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Tram
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Drontheimer Str.
- 50
- M13
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U Osloer Str.
- 50
- M13
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Berlin, Osloer Str./Prinzenallee
- 50
- M13
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Louise-Schroeder-Platz
- 50
- M13
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Grüntaler Str.
- 50
- M13
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Drontheimer Str.
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Regionalbahn
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S+U Gesundbrunnen Bhf
- RE85
- RE3
- RE5
- RE6
- RE1
- RE4
- RE2
- RB21
- RE7
- RB10
- RB63
-
S+U Gesundbrunnen Bhf
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Im Gerichtsgebäude werden Einlasskontrollen durchgeführt. Dies kann ggf. zu Wartezeiten führen. Bitte halten Sie für die Identitätsüberprüfung einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass, etc.) bereit. Gegebenenfalls sind Anwalts- bzw. Dienstausweise an der Einlasskontrolle unaufgefordert vorzuzeigen. Terminkunden werden darüber hinaus gebeten, ihre Ladung mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.Sonstige Hinweise zum Standort
ZahlungsmöglichkeitAm Standort kann keine Barzahlung geleistet werden. Für verfahrensbezogene Kosten erhalten Sie eine schriftliche Zahlungsaufforderung. Dies können Sie dann durch Überweisung begleichen.
Informationen zur Ausschlagung der Erbschaft
Nach der Erledigung erhalten Sie eine Kostenrechnung von der Kosteneinziehungsstelle der Justiz.
Dienstleistungsbeschreibung
Insolvenzverfahren - Verbraucherinsolvenz
Das Verbraucherinsolvenzverfahren dient der Entschuldung natürlicher Personen (Menschen), die
Wenn Sie die Verbraucherinsolvenz beantragen wollen, lassen Sie sich von einer Schuldnerberatungsstelle oder einer anderen geeigneten Person unterstützen (unter "Weiterführende Informationen").
- nicht selbständig tätig sind oder
- selbständig waren und aus der Selbständigkeit keine offenen Forderungen aus der Beschäftigung von Arbeitnehmern und überschaubare Vermögensverhältnisse (weniger als 20 Gläubiger) haben.
Wenn Sie die Verbraucherinsolvenz beantragen wollen, lassen Sie sich von einer Schuldnerberatungsstelle oder einer anderen geeigneten Person unterstützen (unter "Weiterführende Informationen").
Voraussetzungen
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vollständig ausgefüllter Antrag
(unter "Formulare") -
außergerichtlicher Einigungsversuch
Nehmen Sie bei der Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuchs zwingend die Hilfe einer geeigneten Person (z.B. Rechtsanwalt) oder einer geeigneten Stelle (Schuldnerberatung) in Anspruch. Der Nachweis über den gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuch darf bei Antragstellung nicht älter als 6 Monate sein. -
Abtretungserklärung
Sie müssen eine Abtretungserklärung für den pfändbaren Teil Ihres Einkommens zusammen mit Ihrem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens einreichen. Das Formular des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz enthält diese Erklärung. -
sonstige notwendige Erklärungen
Hintergrund dieser Erklärungen ist die Prüfung, ob Ihnen bereits die Restschuldbefreiung erteilt oder versagt wurde und in welchem Zeitraum dies geschehen ist. Das Formular des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz enthält diese Erklärungen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens und Erteilung der Restschuldbefreiung (zwingend zu benutzen)
- Antrag auf Bewilligung von Kostenstundung (bei Bedarf)
Formulare
Gebühren
Gebühren und Auslagen des Gerichts und die Vergütung des Insolvenzverwalters richten sich nach der Insolvenzmasse. Im Falle der Kostenstundung übernimmt zunächst die Staatskasse die Kosten.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständiges Insolvenzgericht ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen Wohnsitz hat.
und für den Stadtbezirk Wedding