Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen beantragen
Dann wird Ihnen auf Antrag eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Verfahrensablauf
1. Beachten Sie bitte unbedingt folgende Hinweise, bevor Sie einen Antrag stellen:
- Nutzen Sie bitte zuerst den Quick-Check (unter „Jetzt online erledigen“). Damit können Sie bequem und schnell feststellen, ob Ihr Antrag voraussichtlich erfolgreich sein wird.
- Überprüfen Sie noch einmal, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen und über die im Abschnitt „Unterlagen“ aufgeführten Dokumente und Nachweise verfügen. Fertigen Sie von den Unterlagen digitale Kopien (PDF-Format), um diese im Online-Antrag einreichen zu können.
- Der Online-Antrag ist umfangreich, sodass das Ausfüllen einige Zeit dauert. Sie können die Antragstellung aber jederzeit unterbrechen, zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortführen.
- Bitte halten Sie dafür alle erforderlichen Dokumente im PDF-Format bereit. Je nach individueller Situation können im Einzelfall noch weitere Unterlagen erforderlich sein.
- Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 100 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 7 MB groß sein.
- Bevor Sie den Antrag absenden können, müssen Sie die Bearbeitungsgebühr bezahlen.
- Am Ende erhalten Sie ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Damit wird bescheinigt, dass Ihr aktueller Aufenthaltstitel über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus im Bundesgebiet weiter gültig bleibt. Dies gilt allerdings nicht, wenn Sie ein Schengen-Visum (C-Visum) für einen kurzfristigen Aufenthalt besitzen.
- Bitte speichern Sie sich die Bestätigung Ihres Antrages deshalb unbedingt ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus.
4. Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache.
- Wegen der hohen Zahl an Anträgen kann dies allerdings einige Zeit dauern. Wir bitten Sie hierfür um Verständnis und Geduld.
- Bringen Sie bitte zum Termin vor Ort alle im Einladungsschreiben genannten Unterlagen im Original mit.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Seit mindestens 3 Jahren durchgehend rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland mit einem Aufenthaltstitel
Aufenthaltstitel in diesem Sinne sind insbesondere nationales Visum, Aufenthaltserlaubnis und Blaue Karte EU. -
Familiäre Lebensgemeinschaft mit einem oder einer deutschen Staatsangehörigen
- Der deutsche Familienangehörige kann Ihr Ehegatte oder gleichgeschlechtlicher Lebenspartner, Ihr minderjähriges Kind oder ein Elternteil sein.
- Die familiäre Lebensgemeinschaft muss ohne Unterbrechung seit mindestens 3 Jahren und auch weiterhin im Bundesgebiet bestehen.
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Gesicherter Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen
- Ihr Lebensunterhalt und der Ihrer engen Familienangehörigen (Ehe-/Lebenspartner sowie Kinder) ist gesichert. Sie dürfen in der Regel keine Leistungen nach dem zweiten oder zwölften Sozialgesetzbuch von einem Jobcenter oder Sozialamt erhalten (wie zum Beispiel Bürgergeld oder Sozialhilfe) oder einen Anspruch darauf haben.
- Bei einer familiären Lebensgemeinschaft in einer Ehe oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft können die Nachweise zum Einkommen auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden.
- Von dieser Voraussetzung wird abgesehen, wenn Sie die Sicherung des Lebensunterhalts wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Krankheit dauerhaft nicht erfüllen können. Hierfür bedarf es eines fachärztlichen Attestes.
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Ausreichende Krankenversicherung
Sie und die mit Ihnen in familiärer Gemeinschaft lebenden Angehörigen sind entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in einer vergleichbaren privaten Krankenversicherung versichert. Eine ausländische Krankenversicherung genügt grundsätzlich nicht. Für mehr Informationen dazu lesen Sie bitte das Merkblatt. -
Kein Ausweisungsinteresse
- Schon Geldstrafen können die Erteilung der Niederlassungserlaubnis hindern.
- Während eines laufenden Ermittlungsverfahrens darf ein Antrag auf die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nicht bearbeitet werden.
- Es geht von Ihnen keine Gefährdung für die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland aus.
- Sie sind zur Verfolgung politischer oder religiöser Ziele nicht an Gewalttätigkeiten beteiligt, rufen nicht öffentlich zur Gewaltanwendung auf und drohen auch nicht damit.
-
Ausreichende Deutschkenntnisse
- Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse entsprechen dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).
- Diese Voraussetzung ist insbesondere bei erfolgreichem Abschluss eines Integrationskurses nachgewiesen.
- Sie hatten vor dem 06.09.2013 bereits eine Aufenthaltserlaubnis wegen Ihres deutschen Familienangehörigen? Dann genügen einfache Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau A 1 des GER).
- Vom Sprachnachweis wird abgesehen, wenn das Erlernen der deutschen Sprache aufgrund einer dauerhaften körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit unzumutbar ist. Hierfür bedarf es eines fachärztlichen Attestes.
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Hauptwohnsitz in Berlin
Sie wohnen in Berlin. Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht nicht aus. -
Aktuelle E-Mail-Adresse
Das Landesamt für Einwanderung wird über Ihre aktuelle E-Mail-Adresse Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Bitte kontrollieren Sie regelmäßig auch Ihren Spam-Ordner. -
Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
- Kreditkarte (Visa, Mastercard)
- PayPal
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen (mit Quick-Check)
- ausschließlich online möglich
- Sie erhalten ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Damit wird bescheinigt, dass Ihr aktueller Aufenthaltstitel über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus im Bundesgebiet weiter gültig bleibt. Dies gilt nicht, wenn Sie ein Schengen-Visum (C-Visum) für einen kurzfristigen Aufenthalt besitzen.
- Bitte speichern Sie sich dieses Dokument deshalb unbedingt ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus.
- Bei Antragstellung durch Bevollmächtigte: Vollmacht mit Angabe des Verfahrensgegenstands
-
Passkopien (in Farbe)
Es werden Kopien von den Datenseiten Ihres Passes oder Passersatzes (mit Ihrem Foto und den Daten zu Ihrer Person) benötigt. -
Wenn Sie verheiratet sind: Kopie vom Personaldokument Ihres Ehepartners/Lebenspartners
Zum Beispiel Nationalpass, Passersatz oder Personalausweis - Kopie Ihres aktuellen Aufenthaltstitels
- Wenn Sie verheiratet sind: Kopie der Heiratsurkunde
- Wenn Sie Elternteil eines minderjährigen deutschen Kindes sind: Kopie der Geburtsurkunde
-
Wenn Sie oder Ihr Ehegatte/Lebenspartner abhängig beschäftig sind: Nachweise zum Lebensunterhalt
- Arbeitsvertrag,
- Nachweise über das Netto-Gehalt der letzten 6 Monate (Verdienstbescheinigungen, Kontoauszüge),
- aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers (nicht älter als 14 Tage) und
- Rentenversicherungsverlauf
-
Wenn Sie oder Ihr Ehegatte/Lebenspartner selbständig oder freiberuflich tätig sind: Nachweise zum Lebensunterhalt
- Letzter Steuerbescheid,
- ausgefülltes Formular Prüfungsbericht zusammen mit den darin genannten Unterlagen (Der Prüfungsbericht muss ausgefüllt werden durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerbevollmächtigte.) und
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes (siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“) sowie
- Bei Selbständigen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung (falls kein Eintrag im Handelsregister erforderlich ist)
- Bei Freiberuflich Tätigen: Anmeldung als Freiberufler beim Finanzamt und Kammereintrag (falls erforderlich)
-
Wenn Sie nicht erwerbstätig sind: Nachweise zum Lebensunterhalt
Zum Beispiel:
- Festsetzungsbescheid für Arbeitslosengeld I
- Rentenbescheid oder Pensionsbescheid
- Nachweis von Vermögen
- Bescheid über Bezug von Bürgergeld oder Sozialhilfe
- Bezug von BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe
-
Bei Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung wegen einer dauerhaften körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit
- Bescheid über Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung oder
- Aktuelles Gutachten der Bundesagentur für Arbeit oder
- Aussagekräftiges fachärztliches Attest
-
Nachweise über weitere Leistungen
Abhängig von Ihrer Lebenssituation müssen Sie im Online-Antrag weitere Nachweise hochladen, zum Beispiel: Elterngeld, Kindergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Waisenrente oder –pension, Einstiegsgeld, Nachweis über Unterhaltszahlungen -
Nachweis über Kranken- und Pflegeversicherung in Deutschland
- bei einer gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung: elektronische Gesundheitskarte mit Foto oder aktuelle Bestätigung der Krankenversicherung
- bei einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung: Bescheinigung des Versicherers über Umfang und Kosten der Versicherung. Bitte weisen Sie Ihren Versicherer darauf hin, dass Sie die Bescheinigung für einen unbefristeten Aufenthaltstitel brauchen.
-
Nachweise über Größe und Kosten des Wohnraums
Die Wohnfläche sowie die monatliche Miete oder die Wohn-Kosten der eigenen Immobilie (Haus oder Wohnung) sind wie folgt nachzuweisen.
Bei einer Mietwohnung:
- Mietvertrag (ohne Hausordnung und sonstige Anlagen)
- Nachweis über die aktuellen monatlichen Kosten (Warmmiete), z.B. Kontoauszüge
- Grundbuchauszug Dritte Abteilung
- Kosten des monatlichen Hausgeldes
- Eventuell monatliche Kreditkosten für die Immobilie
-
Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1 des GER
Insbesondere sind folgende Nachweise möglich:
- Deutschtest für Zuwanderer
- Zertifikat Deutsch oder ein anderes Sprachdiplom
- Abschlusstest Integrationskurs
- Erfolgreicher Abschluss eines deutschsprachigen Studiums oder einer deutschen Berufsausbildung
Gebühren
- 56,50 Euro: Bearbeitungsgebühr (im Online-Antrag)
- 56,50 Euro: Erteilungsgebühr (bei Vorsprache mit Termin)
- 11,40 Euro: Bearbeitungsgebühr (im Online-Antrag)
- 11,40 Euro: Erteilungsgebühr (bei Vorsprache mit Termin)
- 18,50 Euro: Bearbeitungsgebühr (im Online-Antrag)
- 18,50 Euro: Erteilungsgebühr (bei Vorsprache mit Termin)
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache. Im Termin erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung über den rechtmäßigen Aufenthalt bis zur Aushändigung des bestellten Aufenthaltstitels.
Nach der Vorsprache dauert es mehrere Wochen, bis die Niederlassungserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt ist und abgeholt werden kann.
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Einwanderung (LEA) am Standort Friedrich-Krause-Ufer in Anspruch genommen werden.
Für Sie zuständig
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Bürgertelefon 115
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