Straßensondernutzung - Fliegender Straßenhandel aus Verkaufsfahrzeugen am Standort Straßen- und Grünflächenamt Neukölln - Sondernutzungen

Kontakt
- Bezirksamt Neukölln
- Straßen- und Grünflächenamt Neukölln - Sondernutzungen
- Gradestraße 36, 12347 Berlin
-
PostanschriftKarl-Marx-Straße 83, Berlin
- Tel.: (030) 90239-2181
- Fax: (030) 90239-3757
- E-Mail: sondernutzung@bezirksamt-neukoelln.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
9.00 bis 12.00 Uhr,
Zimmer 407
Telefon: 030-90239-2839 und
Telefon: 030-90239-2835 -
Donnerstag
-
9.00 bis 12.00 Uhr,
Zimmer 407
Telefon: 030-90239-2839 und
Telefon: 030-90239-2835
Nahverkehr
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
1.7km
S+U Hermannstr.
- S41
- S42
- S45
- S46
- S47
-
1.7km
S+U Hermannstr.
- U-Bahn
-
-
1.2km
U Blaschkoallee
- U7
-
1.4km
U Grenzallee
- U7
-
1.5km
U Parchimer Allee
- U7
-
1.7km
S+U Hermannstr.
- U8
-
1.9km
S+U Neukölln
- U7
-
2km
U Britz-Süd
- U7
-
1.2km
U Blaschkoallee
- Bus
-
-
0km
Gradestr./Tempelhofer Weg
- M46
- 170
-
0.2km
Eintrachtsiedlung
- M46
-
0.3km
Berlin, Betriebshof Britz
- 170
-
0.3km
Gradestr. 71
- 170
-
0.3km
Wilhelm-Borgmann-Brücke
- M46
-
0.4km
Britzer Damm/Gradestr.
- 170
- M44
-
0.5km
Fulhamer Allee
- M44
- M46
-
0.5km
Wussowstr.
- M44
-
0.6km
Gradestr. 91
- 170
-
0.7km
Karl-Elsasser-Str.
- M46
-
0km
Gradestr./Tempelhofer Weg
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Dienstleistungsbeschreibung
Straßensondernutzung - Fliegender Straßenhandel aus Verkaufsfahrzeugen
Verkauf aus Fahrzeugen (sog. fliegender Handel) ohne festen Standort auf öffentlichem Straßenland auch in mehreren Bezirken.
Die einzelnen Bezirke legen individuelle Auflagenkataloge und Negativstraßenbereiche fest, die den Handel einschränken. Nicht alle Warenarten werden für den fliegenden Handel als geeignet angesehen, ebenso nicht alle Arten von Verkaufsfahrzeugen.
Das öffentliche Straßenland hat per Gesetz jedermann zur verkehrlichen Nutzung zur Verfügung zu stehen. Wenn jemand diesen Gemeingebrauch durch eine andere Art der Nutzung einschränkt, handelt es sich dabei um eine Sondernutzung.
Die einzelnen Bezirke legen individuelle Auflagenkataloge und Negativstraßenbereiche fest, die den Handel einschränken. Nicht alle Warenarten werden für den fliegenden Handel als geeignet angesehen, ebenso nicht alle Arten von Verkaufsfahrzeugen.
Das öffentliche Straßenland hat per Gesetz jedermann zur verkehrlichen Nutzung zur Verfügung zu stehen. Wenn jemand diesen Gemeingebrauch durch eine andere Art der Nutzung einschränkt, handelt es sich dabei um eine Sondernutzung.
Online Verfahren
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Straßenhandel aus Verkaufsfahrzeugen
Online möglich; oder Sie nutzen das Formular -
Ort, Zeitraum und Details der Nutzung
- Nutzungszeitraum
- Standort (Bezirk)
-
Reisegewerbekarte
in Kopie -
Gewerbeanmeldung
in Kopie -
ggf. Auszug aus dem Handelsregister
in Kopie
Gebühren
Kosten der Ausnahmegenehmigung (Verwaltungsgebühr)
bis zu 7 Tage Gültigkeit
- 45,00 Euro: in 1 Verwaltungsbezirk
- 55,00 Euro: in bis zu 6 Verwaltungsbezirken
- 70,00 Euro: in allen Verwaltungsbezirken
- 100,00 Euro: in 1 Verwaltungsbezirk
- 130,00 Euro: in bis zu 6 Verwaltungsbezirken
- 180,00 Euro: in allen Verwaltungsbezirken
- 50,00 Euro: je angefangener Monat und Fahrzeug
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei einem Bezirksamt in Anspruch genommen werden, das leitend ggf. auch die weiteren beantragten Bezirke beteiligt.
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