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Straßensondernutzung - Straßenhandel aus Bauchladen beantragen в месте Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
большая карта Контакт
- Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf
- Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
- Sigmaringer Straße 1 , 10713 Berlin
- Тел.: (030) 9029 - 29000
- Факс: (030) 9029 - 29039
- E-Mail: ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de
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Güntzelstr./Uhlandstr.
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Berlin, Am Volkspark
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- 310
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Westfälische Str./Konstanzer Str.
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- N43
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U Blissestr.
Варианты оплаты
- Girocard
Dienstleistungsbeschreibung
Straßensondernutzung - Straßenhandel aus Bauchladen beantragen
Warenverkauf aus tragbaren Behältnissen (sog. Bauchladenhandel) im Stehen (oder Umhergehen), ohne festen Standort auf öffentlichem Straßenland, auch in mehreren Bezirken. Kein Abstellen von Gegenständen.
Die einzelnen Bezirke legen individuelle Auflagenkataloge und Negativstraßenbereiche fest, die den Handel einschränken. Nicht alle Warenarten werden für den Bauchladenhandel als geeignet angesehen.
Das öffentliche Straßenland hat per Gesetz jedermann zur verkehrlichen Nutzung zur Verfügung zu stehen. Wenn jemand diesen Gemeingebrauch durch eine andere Art der Nutzung nutzt, handelt es sich dabei um eine Sondernutzung.
Die einzelnen Bezirke legen individuelle Auflagenkataloge und Negativstraßenbereiche fest, die den Handel einschränken. Nicht alle Warenarten werden für den Bauchladenhandel als geeignet angesehen.
Das öffentliche Straßenland hat per Gesetz jedermann zur verkehrlichen Nutzung zur Verfügung zu stehen. Wenn jemand diesen Gemeingebrauch durch eine andere Art der Nutzung nutzt, handelt es sich dabei um eine Sondernutzung.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Требования
Erforderliche Unterlagen
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Antrag für Bauchladenhandel
Den Antrag können Sie entweder online stellen oder Sie nutzen das Formular und stellen den Antrag schriftlich per Post. -
Zeitraum, Art, Standort
- Nutzungszeitraum
- Art der Handelsware
- Standort (Bezirk)
- Reisegewerbekarte (in Kopie)
Гонорары
Kosten der Ausnahmegenehmigung (Verwaltungsgebühr)
bis zu 7 Tage Gültigkeit
- 45,00 Euro: in 1 Verwaltungsbezirk
- 55,00 Euro: in bis zu 6 Verwaltungsbezirken
- 70,00 Euro: in allen Verwaltungsbezirken
- 100,00 Euro: in 1 Verwaltungsbezirk
- 130,00 Euro: in bis zu 6 Verwaltungsbezirken
- 180,00 Euro: in allen Verwaltungsbezirken
- 100,00 Euro monatlich: Bauchladenhandel mit Imbisswaren
- 50,00 Euro monatlich: Bauchladenhandel mit sonstigen Waren
Законодательная база
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei einem Bezirksamt in Anspruch genommen werden, das leitend ggf. auch die weiteren beantragten Bezirke beteiligt.