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Beschäftigung - Wechsel des Arbeitgebers am Standort LEA, Business Immigration Service (BIS)
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Kontakt
- Landesamt für Einwanderung (LEA)
- LEA, Business Immigration Service (BIS)
- Fasanenstraße 85 , 10623 Berlin
-
PostanschriftFriedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin
- Tel.: (030) 90269-5900
- Fax: (030) 9028-3468
- Kontaktformular
- Homepage
Öffnungszeiten
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08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
(nur mit Termin) -
Dienstag
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08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
(nur mit Termin) -
Mittwoch
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08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
(nur mit Termin) -
Donnerstag
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08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
(nur mit Termin)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
-
S+U Zoologischer Garten Bhf
- S3
- S5
- S7
- S9
-
S+U Zoologischer Garten Bhf
-
U-Bahn
-
Bus
-
S+U Zoologischer Garten/Jebensstr.
- 245
- M45
- 100
- 200
- N2
- N9
-
Theater des Westens
- M49
- X34
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Uhlandstr./Kantstr.
- M49
-
Steinplatz
- 245
- M45
- N2
-
S+U Zoologischer Garten Bhf
- 109
- 110
- N10
- X10
- N7X
- M49
- N9
- X34
- 100
- 200
- N2
- 204
- 245
- 249
- M45
- M46
- N1
- N26
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Hertzallee
- 100
- 109
- 110
- 200
- 204
- 245
- 249
- M45
- M46
- M49
- N1
- N2
- N9
- N10
- N26
- X10
- X34
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S+U Zoologischer Garten/Jebensstr.
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Regionalbahn
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S+U Zoologischer Garten Bhf
- RE1
- RE8
- RB23
- RE2
- FEX
- RB22
- RE7
- RB20
-
S+U Zoologischer Garten Bhf
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Die Postanschrift weicht von der Adresse des Standorts ab.Bitte schicken Sie Briefe deshalb immer an:
Landesamt für Einwanderung, Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin.
Sonstige Hinweise zum Standort
Zahlungen sind auch mit Kreditkarte (VISA, Mastercard) und kontaktlos per Smartwatch oder Smartphone möglich.Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Beschäftigung - Wechsel des Arbeitgebers
- Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung oder eine Blaue Karte EU?
- Ihre Arbeitserlaubnis ist auf eine bestimmte Firma festgelegt?
- Sie möchten die Firma wechseln?
Wichtige Hinweise:
Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung / Ihre Blaue Karte EU muss nicht geändert werden, wenn Sie:
- schon seit mindestens zwei Jahren mit einem solchen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung gearbeitet haben
- sich seit mindestens drei Jahren ununterbrochen mit einem solchen Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten (außer für ein Studium)
- außerdem für die Art Ihrer Beschäftigung keine zeitliche Begrenzung (wie zum Beispiel bei Spezialitätenköchen oder im Rahmen eines Personalaustauschs eines international tätigen Unternehmens) gesetzlich festgelegt ist.
- Sie arbeiten noch beim selben Arbeitgeber, aber es hat sich etwas geändert, zum Beispiel der Name des Unternehmens oder Ihres Jobs? Auch dann muss Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung / Ihre Blaue Karte EU nicht geändert werden. Lesen Sie dazu bitte unser "Merkblatt für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer" (im Abschnitt "Weiterführende Informationen").
Voraussetzungen
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Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung oder einer Blauen Karte EU
Ihr Aufenthaltstitel muss geändert werden? Dann buchen Sie am besten bitte einen Termin zur Neuaustellung. - Arbeitserlaubnis ist auf eine Firma beschränkt und die Firma soll gewechselt werden
- Hauptwohnsitz in Berlin
-
Antrag
Sie können den Antrag auch per E-Mail, Fax oder Post an uns schicken. Wir empfehlen aber eine Terminbuchung.
Erforderliche Unterlagen
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Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis Stellenbeschreibung"
(ausgefüllt) -
Kopie des neuen Arbeitsvertrags
(Entwurf reicht) -
Pass
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, reichen auch Kopien Ihres Passes. -
Nachweis über Hauptwohnsitz in Berlin
- Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung)
- Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
Gebühren
- keine: Änderung der Aufenthaltserlaubnis oder Blauen Karte EU oder Ausstellung einer Bescheinigung
- 96,00 Euro: Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis oder der Blauen Karte EU
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Sie besitzen einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung als Fachkraft? Dann ist für Sie der Standort Keplerstraße zuständig.
- Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Au-pair? Dann ist für Sie der Standort Friedrich-Krause-Ufer zuständig.
- Ihr Arbeitgeber kümmert sich um Ihre aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten? Dann bitten Sie Ihren Arbeitgeber, sich mit unserem Business Immigration Service in Verbindung zu setzen (siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen").