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Beschäftigung - Wechsel des Arbeitgebers
- Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung oder eine Blaue Karte EU?
- Ihre Arbeitserlaubnis ist auf eine bestimmte Firma festgelegt?
- Sie möchten die Firma wechseln?
Wichtige Hinweise:
Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung / Ihre Blaue Karte EU muss nicht geändert werden, wenn Sie:
- schon seit mindestens zwei Jahren mit einem solchen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung gearbeitet haben
- sich seit mindestens drei Jahren ununterbrochen mit einem solchen Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten (außer für ein Studium)
- außerdem für die Art Ihrer Beschäftigung keine zeitliche Begrenzung (wie zum Beispiel bei Spezialitätenköchen oder im Rahmen eines Personalaustauschs eines international tätigen Unternehmens) gesetzlich festgelegt ist.
- Sie arbeiten noch beim selben Arbeitgeber, aber es hat sich etwas geändert, zum Beispiel der Name des Unternehmens oder Ihres Jobs? Auch dann muss Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung / Ihre Blaue Karte EU nicht geändert werden. Lesen Sie dazu bitte unser "Merkblatt für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer" (im Abschnitt "Weiterführende Informationen").
Voraussetzungen
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Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung oder einer Blauen Karte EU
Ihr Aufenthaltstitel muss geändert werden? Dann buchen Sie am besten bitte einen Termin zur Neuaustellung. - Arbeitserlaubnis ist auf eine Firma beschränkt und die Firma soll gewechselt werden
- Hauptwohnsitz in Berlin
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Antrag
Sie können den Antrag auch per E-Mail, Fax oder Post an uns schicken. Wir empfehlen aber eine Terminbuchung.
Erforderliche Unterlagen
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Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis Stellenbeschreibung"
(ausgefüllt) -
Kopie des neuen Arbeitsvertrags
(Entwurf reicht) -
Pass
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, reichen auch Kopien Ihres Passes. -
Nachweis über Hauptwohnsitz in Berlin
- Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung)
- Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
Gebühren
- keine: Änderung der Aufenthaltserlaubnis oder Blauen Karte EU oder Ausstellung einer Bescheinigung
- 96,00 Euro: Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis oder der Blauen Karte EU
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Sie besitzen einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung als Fachkraft? Dann ist für Sie der Standort Keplerstraße zuständig.
- Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Au-pair? Dann ist für Sie der Standort Friedrich-Krause-Ufer zuständig.
- Ihr Arbeitgeber kümmert sich um Ihre aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten? Dann bitten Sie Ihren Arbeitgeber, sich mit unserem Business Immigration Service in Verbindung zu setzen (siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen").