Schuldnerverzeichnis - Auskunft am Standort Amtsgericht Pankow
Kontakt
- Amtsgericht Pankow
- Amtsgericht Pankow
- Parkstraße 71 , 13086 Berlin
- Tel.: (030) 90245-0
- Fax: (030) 90245-400
- Kontaktformular
- Homepage
Rollstuhlfahrer nutzen bitte den Seiteneingang in der Großen Seestraße. Betätigen Sie bitte die Klingel. Beschäftigte des Gerichts werden sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Öffnungszeiten
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09:00-13:00 Uhr
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Dienstag
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09:00-13:00 Uhr
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Mittwoch
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09:00-13:00 Uhr
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Donnerstag
-
09:00-13:00 Uhr
15:00-18:00 Uhr - bevorzugt für Berufstätige -
Freitag
-
09:00-13:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Erbausschlagungen können nur nach vorheriger Terminvereinbarung entgegengenommen werden.
Erbscheinstermine sind telefonisch unter (030) 90245-0 zu vereinbaren. Oder nutzen Sie das Kontaktformular unter Angabe des Namens des Erblassers/der Erblasserin sowie Ihrer Rückrufnummer.
Erbscheinstermine sind telefonisch unter (030) 90245-0 zu vereinbaren. Oder nutzen Sie das Kontaktformular unter Angabe des Namens des Erblassers/der Erblasserin sowie Ihrer Rückrufnummer.
Verkehrsanbindungen
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Bus
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Große Seestr.
- 156
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Rennbahnstr./Parkstr.
- 158
- 255
- 259
- N50
- 156
-
Parkstr./Amalienstr.
- 158
- 255
- 259
- N50
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Berlin, Pasedagplatz
- 156
- 158
- N50
- X54
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Berliner Allee/Rennbahnstr.
- N50
- 255
- 259
-
Große Seestr.
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Tram
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Berlin, Pasedagplatz
- 12
- 27
-
Berliner Allee/Rennbahnstr.
- 12
- 27
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Betriebshof Weißensee
- 12
- 50
- M1
- M13
- M2
- M4
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Falkenberger Str./Berliner Allee
- 12
- 27
- 50
- M1
- M13
- M2
- M4
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Weißer See
- 12
- 50
- M1
- M13
- M2
- M4
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Berlin, Pasedagplatz
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Schuldnerverzeichnis - Auskunft
Im Schuldnerverzeichnis nach neuem Recht wird eingetragen:
- wer der Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen ist
- wer eine Vermögensauskunft abgegeben hat, aus der sich ergibt, dass eine Befriedigung der Gläubigerin oder des Gläubigers nicht möglich ist
- wer nicht innerhalb eines Monats nach Abgabe der Vermögensauskunft die vollständige Befriedigung der Gläubigerin oder des Gläubigers nachweist
- wenn eine Insolvenzeröffnung mangels Masse abgelehnt wurde
- wenn die Restschuldbefreiung abgelehnt oder widerrufen wurde.
Voraussetzungen
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Einsichtsgründe
Online-Einsicht in das Schuldnerverzeichnis dürfen Sie nur aus folgenden Gründen nehmen:
- für Zwecke der Zwangsvollstreckung,
- um gesetzliche Pflichten zur Prüfung der wirtschaftlichen Zuverlässigkeit zu erfüllen,
- um Voraussetzungen für die Gewährung öffentlicher Leistungen zu prüfen,
- um wirtschaftliche Nachteile abzuwenden, die daraus entstehen können, dass Personen ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen,
- soweit diese zur Verfolgung von Straftaten und zur Strafvollstreckung erforderlich sind,
- zur Auskunft über Sie selbst betreffende Eintragungen.
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Verwendung der Auskünfte
Die Informationen dürfen Sie nur für den Zweck verwenden, für den Sie diese eingeholt haben. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. -
Löschung der Auskünfte
Die Informationen müssen Sie löschen, nachdem der Zweck erreicht wurde. -
Protokollierung der Auskunftserteilung
Das Online-System protokolliert und speichert für die Dauer von 6 Monaten Ihre Abfrage einschließlich Ihrer persönlichen Daten.
Erforderliche Unterlagen
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Registrierung
Wenn Sie sich noch nicht registriert haben, klicken Sie für die Registrierung auf die Überschrift "Registrierung".
- Registrierung mit Personalausweis mit eID-Funktion
- Registrierung ohne Personalausweis mit eID-Funktion
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Freischaltung und Ersteinsicht
Nach der erfolgreichen Registrierung erhalten Sie die Freischaltungsnummer (PIN), schriftlich auf dem Postweg. Damit können Sie erstmalig die Einsicht in das Schuldnerverzeichnis vornehmen. -
Spätere Einsichtnahmen
Wenn Sie freigeschaltet sind und Ersteinsicht genommen haben, wählen Sie für alle späteren Einsichtnahmen den Button "Anmeldung Öffentlichkeit" und dann den Button „Anmelden“.
Gebühren
Je übermittelten Datensatz werden 4,50 Euro erhoben; auch für die Information "Keine Daten vorhanden" fallen 4,50 Euro an.
Eine Selbstauskunft ist kostenfrei.
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Gerichte erteilen selbst keine Auskünfte zu den Eintragungen. Personen ohne eigenen Internetzugang können die Registrierung und -nach Erhalt der PIN auf dem Postweg- die Einsichtnahme auch bei jedem Amtsgericht als Vollstreckungsgericht persönlich vornehmen.
Orts- und Gerichtsverzeichnis