Schwerbehindertenausweis - Ausstellung nach Verlust am Standort Versorgungsamt - Kundencenter
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Kontakt
- Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
- Versorgungsamt - Kundencenter
- Sächsische Str. 28 , 10707 Berlin
-
PostanschriftPostfach 310929, 10639 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: -
- E-Mail: infoservice@lageso.berlin.de
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Öffnungszeiten
-
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09:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
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Dienstag
-
09:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
12:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
09:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
U Fehrbelliner Platz
- U3
- U7
-
U Fehrbelliner Platz
-
Bus
-
Westfälische Str./Konstanzer Str.
- N43
-
U Fehrbelliner Platz
- 101
- N7
- 143
- N43
- 115
- N3
-
Westfälische Str./Konstanzer Str.
Sonstige Hinweise zum Standort
Wenn Sie Ihr Lichtbild vergessen haben, kann ein Foto im Kundencenter aufgenommen werden. Dieser Service ist kostenfrei.Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Schwerbehindertenausweis - Ausstellung nach Verlust
Wenn Sie Ihren Schwerbehindertenausweis verloren haben, bekommen Sie einen neuen Ausweis ausgestellt (Ersatzausstellung).
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Schwerbehindertenausweis verloren
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Ausstellung des Schwerbehindertenausweises nach Verlust
(unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare")
Mit der schriftlichen Mitteilung über den Verlust (Verlusterklärung) beantragen Sie gleichzeitig die Ersatzausstellung des Schwerbehindertenausweises. -
Aktuelles Lichtbild
Für die Ersatzausstellung eines Schwerbehindertenausweises ist ab dem 10. Lebensjahr ein aktuelles Lichtbild erforderlich.
- Sie können Ihr Lichtbild online hochladen, per eMail senden (in den Formaten JPG, PNG, BMP) oder per Post senden an die Postanschrift des Versorgungsamtes (mit Namen und Geschäftszeichen).
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Bis zu 10 Werktagen, nachdem das Lichtbild eingegangen ist.
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Diese Dienstleistung kann nur beim Versorgungsamt in Anspruch genommen werden.