elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) - Verlust oder Diebstahl am Standort LEA, Business Immigration Service (BIS)

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Der Business Immigration Service (BIS) ist ein einzigartiger Zusammenschluss aller für Visa- und Aufenthaltsfragen relevanten Akteure aus Wirtschaft und Verwaltung.

Unternehmen, die ausländische Mitarbeiter mit Wohnsitz in Berlin beschäftigen, können durch den BIS schnell und unkompliziert alle aufenthaltsrechtlichen Fragen klären und die notwendigen Aufenthaltstitel für ihre Mitarbeiter sowie deren Familienangehörige beantragen.

Bitte beachten Sie:

  • Der Service kann nur von registrierten Kunden und nach vorheriger Terminvereinbarung genutzt werden.
  • Laufkunden ohne Termin können leider nicht bedient werden.
  • Weitere Informationen zum Service des BIS finden Sie auf der der Website des Landesamtes für Einwanderung.

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Kontakt

  • Landesamt für Einwanderung (LEA)
  • LEA, Business Immigration Service (BIS)
  • Fasanenstraße 85 10623 Berlin
  • Postanschrift
    Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin
  • Tel.: (030) 90269-5900
  • Fax: (030) 9028-3468
  • Homepage

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:00 - 12:00 Uhr
      13:00 - 15:00 Uhr
      (nur mit Termin)
  • Dienstag

      08:00 - 12:00 Uhr
      13:00 - 15:00 Uhr
      (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08:00 - 12:00 Uhr
      13:00 - 15:00 Uhr
      (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      08:00 - 12:00 Uhr
      13:00 - 15:00 Uhr
      (nur mit Termin)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Die Postanschrift weicht von der Adresse des Standorts ab.
Bitte schicken Sie Briefe deshalb immer an:
Landesamt für Einwanderung, Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin.

Sonstige Hinweise zum Standort

Zahlungen sind auch mit Kreditkarte (VISA, Mastercard) und kontaktlos per Smartwatch oder Smartphone möglich.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) - Verlust oder Diebstahl

Ihr elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) wurde gestohlen oder ist verloren gegangen?

Dann sind Sie verpflichtet, umgehend Folgendes zu tun:
  • Zeigen Sie einen Diebstahl bei der Polizei an.
  • Informieren Sie Ihre Ausländerbehörde (in Berlin: das Landesamt für Einwanderung) über den Diebstahl oder Verlust Ihres eAT (schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder persönlich).
  • Wenn in Ihrem eAT die Online-Ausweisfunktion aktiviert war, dann lassen Sie diese sperren. Dies dient Ihrem eigenen Schutz und vermeidet den Missbrauch Ihrer Daten.

Sperrung der Online-Ausweisfunktion
  • Telefonisch bei der bundesweiten Sperr-Hotline 116 116. Die Sperr-Hotline ist zu jeder Zeit erreichbar.
  • Geben Sie dabei bitte das Sperrkennwort an. Das Sperrkennwort haben Sie zusammen mit der PIN (Geheimnummer zum Aktivieren der Funktion) und der PUK (Geheimnummer zum Entsperren der Funktion) in einem Brief erhalten. Der Brief wurde Ihnen zugestellt, bevor Ihnen der eAT ausgehändigt wurde.
  • Informieren Sie bitte anschließend Ihre Ausländerbehörde (in Berlin: das Landesamt für Einwanderung) umgehend über die Sperrung.

Wenn Sie das Sperrkennwort nicht mehr besitzen, müssen Sie für die Sperrung zur Ausländerbehörde kommen. Bringen Sie dazu bitte Ihren Pass mit.

Entsperrung der Online-Ausweisfunktion
Die gestohlene oder verlorene eAT-Karte ist wieder da?
Aus Sicherheitsgründen können Sie die gesperrte eAT-Karte nicht telefonisch über die Sperr-Hotline entsperren lassen. Sie müssen dazu persönlich in die Ausländerbehörde kommen.
Die eAT-Karte kann aber nur dann entsperrt werden, wenn noch keine neue eAT-Karte bei der Bundesdruckerei bestellt wurde.

Zusatzblatt verloren?
Sie haben nicht die eAT-Karte, sondern das Zusatzblatt (grüne Klappkarte) verloren?
Dann müssen Sie die Polizei oder Ausländerbehörde nicht informieren. Auch die Sperrung der Online-Ausweisfunktion ist dann nicht erforderlich.

Neuer elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
Sie müssen sich Ihren eAT neu ausstellen lassen. Buchen Sie dazu einen Termin für einen Übertrag (siehe im Abschnitt „Weiterführende Informationen“).

Voraussetzungen

  • Ihr elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) wurde gestohlen oder ist verloren gegangen.

Erforderliche Unterlagen

  • Wenn Sie das Sperrkennwort nicht mehr besitzen: Pass
    Sie besitzen das Sperrkennwort nicht mehr?
    Dann müssen Sie mit Ihrem Pass zu Ihrer Ausländerbehörde (in Berlin: zum Landesamt für Einwanderung) gehen, damit der eAT gesperrt werden kann.

Gebühren

  • keine: für die Sperrung der Online-Ausweisfunktion
  • 6,00 Euro: für die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion für Erwachsene
  • 3,00 Euro: für die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion für Minderjährige

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Die Sperre wird sofort eingerichtet, wenn Sie unter der Sperr-Hotline anrufen oder zur Ausländerbehörde kommen.

Chat

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