elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) - Verlust oder Diebstahl am Standort LEA, Friedrich-Krause-Ufer

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Neues Verfahren zur Vereinbarung von Terminen

Das LEA ändert das Verfahren zur Vergabe von Terminen ab sofort grundlegend. Termine können nicht mehr über die bisherige Online-Terminvereinbarung (OTV) gebucht werden. Die zuerst aufgrund von Wartungsarbeiten abgeschaltete OTV wird dauerhaft außer Betrieb genommen.

Der Grund für diese Entscheidung liegt insbesondere darin, dass vor allem im Internet agierende Anbieter die in der OTV verfügbaren Termine zunehmend abgeschöpft hatten, um diese zu verkaufen. Unseren Kundinnen und Kunden standen viele Termine nicht oder nur gegen Bezahlung zur Verfügung. Diesem missbräuchlichen Geschäftsmodell wird nun die Grundlage entzogen.

Online-Antrag oder Kontaktformular

Das LEA stellt konsequent den Großteil seiner Dienstleistungen auf digitale Anträge um, bei denen Termine von den Referaten nach erfolgter Antragsprüfung direkt an die Antragsteller vergeben werden. Für erste Dienstleistungen, wie zum Beispiel für Verpflichtungserklärungen und den Aufenthaltstitel Blaue Karte EU werden die Termine nach Prüfung der online eingereichten Dokumente direkt von den zuständigen Referaten an die Antragsteller vergeben.

Wenn für die benötigte Dienstleistung noch kein Online-Antrag zur Verfügung steht, können Termine bei den zuständigen Referaten mittels Kontaktformular vereinbart werden. Beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Terminvereinbarung auf unserer Website.

Es liegt ein Notfall vor und Sie benötigen dringend einen Termin?

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Aufzüge in den Häusern A und C

Öffnungszeiten

  • Montag

      07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      09:00 bis 17:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      08:00 bis 12:00 Uhr (nur mit Termin)

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

  • Zahlungen sind auch mit Kreditkarte (VISA, Mastercard) und kontaktlos per Smartwatch oder Smartphone möglich.
  • Fotoautomat und Kopierer (kostenpflichtig) im Kassenbereich (Haus A, 1. Etage) vorhanden.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) - Verlust oder Diebstahl

Ihr elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) wurde gestohlen oder ist verloren gegangen?

Dann sind Sie verpflichtet, umgehend Folgendes zu tun:
  • Zeigen Sie einen Diebstahl bei der Polizei an.
  • Informieren Sie Ihre Ausländerbehörde (in Berlin: das Landesamt für Einwanderung) über den Diebstahl oder Verlust Ihres eAT (schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder persönlich).
  • Wenn in Ihrem eAT die Online-Ausweisfunktion aktiviert war, dann lassen Sie diese sperren. Dies dient Ihrem eigenen Schutz und vermeidet den Missbrauch Ihrer Daten.

Sperrung der Online-Ausweisfunktion
  • Telefonisch bei der bundesweiten Sperr-Hotline 116 116. Die Sperr-Hotline ist zu jeder Zeit erreichbar.
  • Geben Sie dabei bitte das Sperrkennwort an. Das Sperrkennwort haben Sie zusammen mit der PIN (Geheimnummer zum Aktivieren der Funktion) und der PUK (Geheimnummer zum Entsperren der Funktion) in einem Brief erhalten. Der Brief wurde Ihnen zugestellt, bevor Ihnen der eAT ausgehändigt wurde.
  • Informieren Sie bitte anschließend Ihre Ausländerbehörde (in Berlin: das Landesamt für Einwanderung) umgehend über die Sperrung.

Wenn Sie das Sperrkennwort nicht mehr besitzen, müssen Sie für die Sperrung zur Ausländerbehörde kommen. Bringen Sie dazu bitte Ihren Pass mit.

Entsperrung der Online-Ausweisfunktion
Die gestohlene oder verlorene eAT-Karte ist wieder da?
Aus Sicherheitsgründen können Sie die gesperrte eAT-Karte nicht telefonisch über die Sperr-Hotline entsperren lassen. Sie müssen dazu persönlich in die Ausländerbehörde kommen.
Die eAT-Karte kann aber nur dann entsperrt werden, wenn noch keine neue eAT-Karte bei der Bundesdruckerei bestellt wurde.

Zusatzblatt verloren?
Sie haben nicht die eAT-Karte, sondern das Zusatzblatt (grüne Klappkarte) verloren?
Dann müssen Sie die Polizei oder Ausländerbehörde nicht informieren. Auch die Sperrung der Online-Ausweisfunktion ist dann nicht erforderlich.

Neuer elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
Sie müssen sich Ihren eAT neu ausstellen lassen. Buchen Sie dazu einen Termin für einen Übertrag (siehe im Abschnitt „Weiterführende Informationen“).

Voraussetzungen

  • Ihr elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) wurde gestohlen oder ist verloren gegangen.

Erforderliche Unterlagen

  • Wenn Sie das Sperrkennwort nicht mehr besitzen: Pass
    Sie besitzen das Sperrkennwort nicht mehr?
    Dann müssen Sie mit Ihrem Pass zu Ihrer Ausländerbehörde (in Berlin: zum Landesamt für Einwanderung) gehen, damit der eAT gesperrt werden kann.

Gebühren

  • keine: für die Sperrung der Online-Ausweisfunktion
  • 6,00 Euro: für die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion für Erwachsene
  • 3,00 Euro: für die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion für Minderjährige

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Die Sperre wird sofort eingerichtet, wenn Sie unter der Sperr-Hotline anrufen oder zur Ausländerbehörde kommen.

Chat

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