Tiere - Viehhaltung - Gewerbliche Tierhaltung - Registrierung

Aktuelle Hinweise zu dieser Dienstleistung

Temporäre Abschaltung der Online-Bezahlfunktion am 22.07.2026 05:00-13:00

Für Umbauarbeiten am landesweiten IKT-Basisdienst ePayment ist eine geplante Unterbrechung erforderlich. Diese findet am Mittwoch, 22.07.2026, 05.00 - 13.00 Uhr statt. In dieser Zeit können keine gebührenpflichtigen Online-Anträge eingereicht werden, da die elektronischen Zahlungsarten online nicht zur Verfügung stehen.

Zahlungsmöglichkeiten vor Ort in Behörden sind nicht betroffen.

Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, hat dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen. Die Tierhaltung wird registriert und für jeden Standort wird eine Registriernummer erteilt.

Voraussetzungen

  • Tierschutz
    Tierschutzrechtliche Anforderungen an eine Haltung müssen erfüllt sein.
  • Nachbarschaft
    Von der Tierhaltung dürfen keine erheblichen Störungen für die Nachbarschaft ausgehen.
  • Tierseuchenkasse
    Für die Haltung mancher Nutztierarten ist die Mitgliedschaft in der Tierseuchenkasse Pflicht.

Erforderliche Unterlagen

  • Anmeldung
    Ein Anmeldeformular erhalten Sie von Ihrem zuständigen Ordnungsamt

Gebühren

10.00 Euro - 120,00 Euro

Hinweise zur Zuständigkeit

Das bezirkliche Ordnungsamt, in dem das Bienenvolk gehalten werden soll, ist zuständig.

Für Sie zuständig