Tiere - Viehhaltung - Gewerbliche Tierhaltung - Registrierung am Standort Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

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Kontakt

  • Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
  • Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
  • Tempelhofer Damm 165 12099 Berlin
  • Tel.: (030) 90277-7371
  • Fax: (030) 90277-7372
  • Homepage

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Amtstierärztliche Sprechzeiten (Reiseattest, Anmeldung Listenhund etc.):
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Hinweis:
Den Zugang finden Sie über den Posthof!
Rathaus Tempelhof, Raum U17 im Untergeschoss

Verkehrsanbindungen

Bus
  • 184 Rathaus Tempelhof
U-Bahn
  • U6 Alt-Tempelhof

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Termine nach vorheriger Vereinbarung.

E-Mail an Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Tiere - Viehhaltung - Gewerbliche Tierhaltung - Registrierung

Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, hat dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen. Die Tierhaltung wird registriert und für jeden Standort wird eine Registriernummer erteilt.

Voraussetzungen

  • Tierschutz
    Tierschutzrechtliche Anforderungen an eine Haltung müssen erfüllt sein.
  • Nachbarschaft
    Von der Tierhaltung dürfen keine erheblichen Störungen für die Nachbarschaft ausgehen.
  • Tierseuchenkasse
    Für die Haltung mancher Nutztierarten ist die Mitgliedschaft in der Tierseuchenkasse Pflicht.

Erforderliche Unterlagen

  • Anmeldung
    Ein Anmeldeformular erhalten Sie von Ihrem zuständigen Ordnungsamt

Gebühren

10.00 Euro - 120,00 Euro

Hinweise zur Zuständigkeit

Das bezirkliche Ordnungsamt, in dem das Bienenvolk gehalten werden soll, ist zuständig.

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