Tiere - Viehhaltung - Gewerbliche Tierhaltung - Registrierung am Standort Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

Kontakt
- Bezirksamt Treptow-Köpenick
- Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
- Salvador-Allende-Str. 80 B, 12559 Berlin
- Tel.: (030) 90297-4629
- Fax: (030) 90297-4810
- E-Mail: vetleb@ba-tk.berlin.de
- Homepage
Zugang für Rollstuhlfahrer befindet sich hinter dem Haus der Salvador-Allende-Str. 80 A (Bitte klingeln).
Zur 80 B gibt es keinen Zugang für Rollstuhlfahrer
Öffnungszeiten
-
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07:00 - 14:00 (telefonische Sprechzeit)
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Dienstag
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07:00 - 14:00 (telefonische Sprechzeit)
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Mittwoch
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07:00 - 14:00 (telefonische Sprechzeit)
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Donnerstag
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07:00 - 14:00 (telefonische Sprechzeit)
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Freitag
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07:00 - 14:00 (telefonische Sprechzeit)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Für eine persönliche Vorsprache im Ordnungsamt ist unbedingt eine telefonische Terminvereinbarung nötig!
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/aemter/ordnungsamt/artikel.86065.php
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/aemter/ordnungsamt/artikel.86065.php
Nahverkehr
Nahverkehr
- Bus
-
-
0.2km
Salvador-Allende-Brücke
- 169
- 269
- N64
- N65
-
0.3km
Neuer Weg
- 169
- N65
- 269
- N64
-
0.4km
S.-Allende-Str./Wendenschloßstr.
- 165
- 169
- 269
- N65
- X69
-
0.4km
Berlin, Hirschgarten
- N65
- S3
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0.5km
Bellevuestr.
- N65
-
0.2km
Salvador-Allende-Brücke
- Tram
-
-
0.4km
Berlin, Hirschgarten
- 60
- 61
-
0.5km
Bellevuestr.
- 60
- 61
-
0.4km
Berlin, Hirschgarten
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Dienstleistungsbeschreibung
Tiere - Viehhaltung - Gewerbliche Tierhaltung - Registrierung
Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, hat dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen. Die Tierhaltung wird registriert und für jeden Standort wird eine Registriernummer erteilt.
Voraussetzungen
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Tierschutz
Tierschutzrechtliche Anforderungen an eine Haltung müssen erfüllt sein. -
Nachbarschaft
Von der Tierhaltung dürfen keine erheblichen Störungen für die Nachbarschaft ausgehen. -
Tierseuchenkasse
Für die Haltung mancher Nutztierarten ist die Mitgliedschaft in der Tierseuchenkasse Pflicht.
Erforderliche Unterlagen
-
Anmeldung
Ein Anmeldeformular erhalten Sie von Ihrem zuständigen Ordnungsamt
Gebühren
10.00 Euro - 120,00 Euro
Rechtsgrundlagen
- Tarifstelle 33020 der Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Gesundheits- und Sozialwesen (GesSozGebO) Vom 28. Juni 1988
- §26 Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV) In der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2010 (BGBl. I S. 203)
Hinweise zur Zuständigkeit
Das bezirkliche Ordnungsamt, in dem das Bienenvolk gehalten werden soll, ist zuständig.