Tiere - Viehhaltung - Gewerbliche Tierhaltung - Registrierung am Standort Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf (Veterinär- und Lebensmittelaufsicht)

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Der Zutritt zum Dienstgebäude erfolgt entsprechend der geltenden SARS-CoV-2InfSchMV ausschließlich unter "3-G-Bedingungen". Das bedeutet, es ist beim Betreten des Dienstgebäudes ein Lichtbildausweis sowie einer der nachfolgend genannten Nachweise vorzulegen:
- Nachweis über einen vollständigen Impfschutz
- Genesenen-Nachweis
- aktueller negativer Testnachweis (Point-of-Care-Antigen-Test max. 24 Std. alt oder PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden)
Im Dienstgebäude herrscht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
Öffnungszeiten
Keine Informationen verfügbar.
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
TIERSPRECHSTUNDE: Nur nach Voranmeldung!
tel. Terminvereinbarung von Mo. - Fr. 09.00 - 12.00 Uhr unter der TelNr.: (030) 9029-18407
oder alternativ per E-Mail an: vetleb@charlottenburg-wilmersdorf.de
allgemeine tel. Auskünfte: Mo. - Fr. 09.00 - 12.00 Uhr
Im Dienstgebäude herrscht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur bar bezahlt werden. (keine girocard / EC-Kartenzahlung)
Tiere - Viehhaltung - Gewerbliche Tierhaltung - Registrierung
Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, hat dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen. Die Tierhaltung wird registriert und für jeden Standort wird eine Registriernummer erteilt.
Voraussetzungen
-
Tierschutz
Tierschutzrechtliche Anforderungen an eine Haltung müssen erfüllt sein.
-
Nachbarschaft
Von der Tierhaltung dürfen keine erheblichen Störungen für die Nachbarschaft ausgehen.
-
Tierseuchenkasse
Für die Haltung mancher Nutztierarten ist die Mitgliedschaft in der Tierseuchenkasse Pflicht.
Erforderliche Unterlagen
-
Anmeldung
Ein Anmeldeformular erhalten Sie von Ihrem zuständigen Ordnungsamt
Gebühren
Rechtsgrundlagen
- Tarifstelle 33020 der Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Gesundheits- und Sozialwesen (GesSozGebO) Vom 28. Juni 1988
- §26 Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV) In der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2010 (BGBl. I S. 203)
Hinweise zur Zuständigkeit
Das bezirkliche Ordnungsamt, in dem das Bienenvolk gehalten werden soll, ist zuständig.
Kontakt
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf (Veterinär- und Lebensmittelaufsicht)
Erläuterung der Symbole
Der Zugang zum Dienstgebäude erfolgt über eine ca. 2cm hohe Stufe. Der Zuweg zum Gebäude besteht aus einer mit Kopfsteinpflaster versehenen schiefe Ebene.