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Tiere - Zucht, Haltung und Handel mit Tieren - Prüfung am Standort Ordnungsamt Reinickendorf - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
велика карта Контакт
- Bezirksamt Reinickendorf
- Ordnungsamt Reinickendorf - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
- Lübener Weg 26 , 13407 Berlin
- Тел.: (030) 90294-5112
- Факс: (030) 90294-5628
- E-Mail: vetleb@reinickendorf.berlin.de
години роботи
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Nur nach telefonischer Vereinbarung
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Вівторок
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Nur nach telefonischer Vereinbarung
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середа
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Nur nach telefonischer Vereinbarung
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Четвер
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Nur nach telefonischer Vereinbarung
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п'ятниця
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Nur nach telefonischer Vereinbarung
Hinweise zu Öffnungszeiten
Bis auf Weiteres erfolgt persönliches Vorsprechen im Ordnungsamt Reinickendorf während der Sprechzeiten nur nach Vereinbarung bzw. Absprache eines Termins.
Termine sind spätestens am vorherigen Werktag während der Sprechzeiten mit dem jeweiligen Fachbereich telefonisch zu vereinbaren.
Vorsprachen ohne Termin sind zurzeit nicht möglich.
Termine sind spätestens am vorherigen Werktag während der Sprechzeiten mit dem jeweiligen Fachbereich telefonisch zu vereinbaren.
Vorsprachen ohne Termin sind zurzeit nicht möglich.
Місцевий трафік
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Автобус
- Lübener Weg, Friedhof Reinickendorf: 122 Klamannstraße: 322
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Метро (U-Bahn)
- Lindauer Allee: U8 Paracelsusbad: U8
варіанти оплати
- Girocard
Dienstleistungsbeschreibung
Tiere - Zucht, Haltung und Handel mit Tieren - Prüfung
Nachweis der erforderlichen Sachkunde für die gewerbliche Haltung von Tieren.
Können keine ausreichenden Nachweise über die Sachkunde vorgelegt werden, so ist im Einzelfall auch eine Prüfung durch die Behörde möglich.
Können keine ausreichenden Nachweise über die Sachkunde vorgelegt werden, so ist im Einzelfall auch eine Prüfung durch die Behörde möglich.
Передумови
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Необхідні документи
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Personalausweis
Der Personalausweis ist zur Prüfung vorzulegen. -
Antrag
Der Antrag kann formlos erfolgen.
збори
41,00 - 328,00 Euro
Правові основи
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Sachkundenachweis sollte vorzugsweise in dem Bezirk abgelegt werden, in dem das Gewerbe ausgeübt wird oder, falls dort nicht möglich, auch unter Aufsicht einer anderen Veterinärbehörde.